BAFIN-JAHRESPRESSEKONFERENZ

Aufseher befragen Banken zum Verbraucherschutz

BaFin nimmt Reizthemen unter die Lupe

Aufseher befragen Banken zum Verbraucherschutz

jsc Frankfurt – In ihrer neuen Rolle als Behörde für den kollektiven Verbraucherschutz nimmt sich die BaFin strittige Themen per Umfrage vor: Die deutsche Finanzaufsicht will erfahren, nach welchen Kriterien Banken und Sparkassen Restschuldversicherungen und Bonitätsanleihen verkaufen und Zinsänderungen an Kunden weitergeben, wie Elisabeth Roegele, Exekutivdirektorin für Wertpapieraufsicht und Assetmanagement, auf der Jahrespressekonferenz der BaFin am Dienstag in Frankfurt erklärte. Der kollektive Verbraucherschutz ist im Sommer 2015 mit dem Kleinanlegerschutzgesetz als Ziel der BaFin verankert worden, gleichberechtigt neben der Aufsicht über Firmen und Märkte. “Entsprechend hoch sind die Erwartungen an uns”, sagte Roegele.Eine in Kürze startende Umfrage zu Restschuldversicherungen soll demnach zeigen, ob Banken Informationspflichten einhalten und das Produkt lediglich als Option, nicht aber als verbindliches Zusatzprodukt präsentieren. In einer weiteren Umfrage prüft die BaFin, ob Kreditinstitute Zinsänderung verspätet an Kunden weitergeben. Verbraucherschützer haben Restschuldversicherungen sowie die Festlegung von Referenzzinssätzen, insbesondere bei Dispokrediten, in den vergangenen Jahren wiederholt kritisiert. In einer weiteren Umfrage ermittelt die BaFin, ob Privatanleger bei Bonitätsanleihen wegen deren komplexer Struktur überfordert sind. “Wir müssen hier sehr genau hinschauen, denn wir wollen Anleger nicht bevormunden”, sagte Roegele. Details zu den Umfragen nannte sie nicht.Die BaFin wertet in ihrer neuen Rolle unter anderem Beschwerden aus und greift auf Angaben der Verbraucherzentralen zurück. Einzelnen Personen helfe sie nicht, da sie als Exekutive kein Recht spreche.