Aufseher publizieren Nachhaltigkeitsmerkblatt

Kreditwirtschaft interveniert bei BaFin-Chef Hufeld

Aufseher publizieren Nachhaltigkeitsmerkblatt

bn Frankfurt – Die Anforderungen der deutschen Aufsicht an Banken mit Blick auf Nachhaltigkeitsrisiken werden konkret. Wie ein Sprecher der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) am Freitag auf Anfrage bestätigt hat, werden die Aufseher “in den kommenden Tagen ein Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken vorlegen”. Mit den Empfehlungen wolle die BaFin die von ihr beaufsichtigten Unternehmen dafür sensibilisieren, Aspekte der Umwelt, des Sozialen und der Unternehmensführung (Environment, Social, Governance/ESG) stärker in den Blickpunkt zu nehmen, hieß es.Dem Vernehmen nach thematisiert das 34 Seiten starke Dokument Aspekte verantwortlicher Unternehmensführung, Fragen der Geschäftsorganisation, des Risikomanagements und anderes mehr. Vorlegen dürfte die Aufsicht das Merkblatt am Dienstag oder am Mittwoch.”Die BaFin verfolgt mit dem Merkblatt einen ganzheitlichen Ansatz – in Bezug auf den Anwendungsbereich des ganzen Finanzsektors als auch bezüglich der Anforderungen an alle Aspekte der Finanztätigkeit unter anderem von Banken”, sagt dazu Thilo Kasprowicz, Partner im Bereich Financial Services bei KPMG, der Börsen-Zeitung. Innerhalb der Aufseher in der EU strebe die BaFin dabei “eine Vorreiterrolle” an. Dies sei wichtig für das Verständnis “der hohen politischen Priorität auf dem Thema und den folgenden aufsichtlichen Maßnahmen”.In der Branche gehen derweil Bedenken um, dass die Empfehlungen der Aufseher, welche BaFin-Exekutivdirektor Raimund Röseler im Mai angekündigt hatte, sich schon bald in handfeste Anforderungen verwandeln werden. So habe die BaFin in mündlichen Kommunikationen deutlich gemacht, dass bei Nichtbeachtung der im Merkblatt kommunizierten Erwartungshaltung durchaus Sanktionen im Zuge der aufsichtlichen Überprüfung (SREP), die in Kapitalvorgaben mündet, denkbar sind, heißt es. In einem Brief an BaFin-Präsident Felix Hufeld hat die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) daher bereits Ende August interveniert: “Zwar betont die BaFin stets die Unverbindlichkeit des Merkblattes, jedoch – und das ist auch der BaFin bewusst – werden Institute sehr genau von (Wirtschafts-)Prüfern an Rundschreiben, Merkblättern und in jüngster Zeit sogar an Äußerungen im BaFin-Journal gemessen”, wird darin argumentiert.