Aufsicht bremst Auslandsbanken aus

BaFin lässt wegen des Brexit Institute bei Zulassung nach dem Freistellungsverfahren zappeln - Schlussspurt vor dem Stichtag

Aufsicht bremst Auslandsbanken aus

Angesichts des nahenden Brexit ist die Bankenaufsicht bei der Freistellung von Auslandsbanken, die nur mit Erlaubnis der Aufsicht in ihrer Heimat bundesweit aktiv werden wollen, kräftig auf die Bremse getreten. Die BaFin sieht “besonderen Abstimmungsbedarf”. Unterdessen nimmt der Andrang der Institute vor dem Stichtag Ende März zu.Von Bernd Neubacher, FrankfurtAusländische Banken aus der Schweiz, Kanada, Japan oder anderen Ländern, die in der Bundesrepublik allein mit Hilfe einer Erlaubnis der Aufsicht in ihrem Heimatland bundesweit tätig werden wollen, bekommen derzeit die Weiterungen des Brexit zu spüren. Bis auf Weiteres hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) alle entsprechenden Anträge erst einmal auf Eis gelegt, wie die Börsen-Zeitung erfahren hat. In allen laufenden Verfahren tue sich derzeit nichts. “Die BaFin bescheidet keine Anträge mehr”, heißt es. “Alle Anträge sind in Bearbeitung”, erklärt die BaFin auf Anfrage und schränkt ein: “Allerdings besteht aufgrund der aktuellen politischen Lage besonderer Abstimmungsbedarf.”Zur Zahl der betroffenen Banken äußern sich die Aufseher nicht. Im Markt wird sie auf mindestens zehn, möglicherweise aber auch deutlich höher geschätzt. Die Lage ist heikel, und der Verweis der BaFin auf die politische Lage ein deutlicher Fingerzeig auf den Brexit. Zum einen wollen die Aufseher in der heißen Phase vor dem britischen EU-Austritt offenbar keine Präzedenzfälle für einen solch einfachen Marktzugang mehr schaffen. Im Markt wird schon ein konzertiertes Vorgehen vermutet: “EZB und EBA wollen, gerade in Brexitzeiten, keine nichtkonvergenten Marktzugänge mehr in den Europäischen Wirtschaftsraum”, heißt es mit Verweis auf die Notenbank und die European Banking Authority. “Das läuft gerade heiß”Zum anderen ist zugleich zu hören, dass Banken die BaFin angesichts des nahenden EU-Austritts der Briten zuletzt mit solchen Anträgen auf Freistellungen förmlich eingedeckt haben. “Das läuft gerade heiß”, meint ein Beobachter. Denn ein Institut, das bislang mit Hilfe einer Niederlassung in London und des sogenannten EU-Passport europaweit sein Geschäft betrieben hat, von der Aussicht auf einen ungeordneten Brexit aber nun auf dem falschen Fuß erwischt worden ist, könnte das Freistellungsverfahren nach § 2, Absatz 5 des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG) als niedrigschwelliges Angebot betrachten, sich auf recht einfache Art den Marktzugang zu sichern. “Die Aufsicht hat Verdacht geschöpft, dass sich jemand einen schlanken Fuß hat machen wollen”, meint ein Beobachter. Seien nun auch auf der Insel ansässige Einheiten in den Prozess involviert, dürfte die Aufsicht ohnehin keine Steilvorlage liefern wollen, die als eine Art voreilige Anerkennung der Gleichwertigkeit britischer Regularien gewertet werden könnte.Schon unmittelbar nach dem Brexit-Votum im Juni 2016 habe mancher Berater das Freistellungsverfahren als bequeme Rückfalloption beworben, was der BaFin nicht gefallen habe. Sie wolle grundsätzlich die Aufmerksamkeit nicht auf dieses “sehr sensible Thema” lenken.Das hat seinen Grund: Denn mit ihren Freistellungen kommt die BaFin prinzipiell der europäischen Bankenaufsicht in die Quere, welche in Euroland eigentlich die einzige ist, die Banken zum Geschäft zulässt. Das deutsche Prozedere wurde allerdings in den neunziger Jahren ins Gesetz aufgenommen, als eine einheitliche Bankenaufsicht noch nicht einmal Zukunftsmusik war. Bei der EZB wird betont, man sei in den Sachverhalt nicht involviert. Die Unternehmensdatenbank der BaFin zählt derzeit insgesamt 306 freigestellte Unternehmen auf. Es ist Musik drinMusik ist in der Angelegenheit auch deshalb, weil die BaFin und ihr schweizerisches Pendant, die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht Finma, 2014 ein Memorandum of Understanding unterzeichnet haben, das für schweizerische Institute ein sogenanntes vereinfachtes Freistellungsverfahren vorsieht. Dieses Abkommen mit der Schweiz sei nicht hinfällig, teilt die BaFin mit. Es führt allerdings auch nicht dazu, dass die helvetischen Banken grünes Licht erhalten, solange dem der von der BaFin ausgemachte politische Abstimmungsbedarf entgegensteht. “Die BaFin behandelt die Frage nicht offensiv”, bemängelt ein Beobachter. “Die potenziellen Antragsteller, auch die, die ihren Antrag lange vor dem Brexit gestellt haben, stehen im Regen.” Die Finma teilt mit, sie äußere sich nicht zu Entscheidungen anderer Behörden. Eine besondere NoteIm Falle der schweizerischen Banken erhält die Hängepartie noch eine weitere besondere Note. Denn zwischen der EU und der Schweiz hängt der Haussegen bereits wegen des politischen Streits um die Anerkennung der Schweizer Börse schief. Die EU dringt darauf, das bislang in Dutzenden sektoralen Verabredungen organisierte Verhältnis zur Eidgenossenschaft in die Form eines institutionellen Rahmenabkommens zu überführen. Andernfalls droht sie, der schweizerischen Börse die Äquivalenz abzuerkennen, auch wenn sie sich Mitte Dezember dazu durchgerungen hat, die Handelsplätze in der Schweiz auch über das Jahresende 2018 hinaus für zunächst einmal sechs Monate als gleichwertig zu betrachten.