Finanzkriminalität

Aufsicht hat N26 auf dem Kieker

Zum wiederholten Male nimmt sich die BaFin der N26 wegen ungenügender Prävention gegen Finanzkriminalität an. Die Onlinebank präsentiert derweil eine neue Compliance-Führungsriege.

Aufsicht hat N26 auf dem Kieker

fir Frankfurt

Die Online-Bank N26 hat sich eine neue Führungsstruktur auf Gruppenebene verpasst, um Finanzkriminalität an­zu­gehen. Vor der am Freitag bekannt gegebenen Besetzung des neu ge­schaffenen Postens des Chief Risk Officer (CRO) mit Thomas Grosse und der Ernennung eines Director of Group Risk sowie eines Geldwäschebeauftragten hatte das „Handelsblatt“ berichtet, dass die Finanzaufsicht erwäge, das Neugeschäft zu deckeln, weil in der Be­trugs- und Geldwäscheprävention einiges im Argen liege. Die Auflage solle so lange bestehen bleiben, bis die Defizite abgestellt sind.

Den Angaben zufolge stößt sich die BaFin daran, dass schon lange be­kannte und von ihr angemahnte Defizite nach wie vor nicht abgestellt seien. Die Aufsicht wollte den Bericht am Freitag nicht kommentieren.

N26 verwies auf Anfrage darauf, dass Wachstum „immer auch zu organisatorischen Herausforderungen“ führe. „Wir sind uns dessen bewusst und haben daher in den letzten Jahren stark in den Aufbau unserer personellen Ressourcen, unseres Managementteams und die notwendige Infrastruktur investiert.“ Das Anti-Geldwäsche-Team werde im Vergleich mit dem Kundenwachstum weiter überproportional stark ausgebaut, teilte N26 mit, ohne Zahlen zu nennen. Zur möglichen Einschränkung des Neugeschäfts mochte sich die Gesellschaft nicht äußern. Sie befinde sich im regelmäßigen Austausch und arbeite eng mit den Aufsichtsbehörden zusammen, hieß es.

In ihrer Pressemitteilung geht N26 nicht auf die Berichterstattung ein. Vielmehr heißt es, dass die organisatorischen und personellen Entscheidungen im Zuge des Aufbaus der Fi­nancial-Holding-Struktur erfolgt seien. Die Gesellschaft hatte im März angekündigt, eine Lizenz als Finanzholding anzustreben. Das ermöglicht der BaFin als Lehre aus dem Wirecard-Desaster die vollständige Beaufsichtigung der N26 als Gruppe und nicht nur wie zuvor der Bank.

Die neu geschaffene Position des CRO nimmt ab sofort Thomas Grosse neben seiner Aufgabe als Geschäftsführer der N26 Bank ein, geht aus der Mitteilung hervor. Zuvor war er Industry Leader Banking bei Google Deutschland und dort für Partnerschaften mit deutschen Banken und Fintechs verantwortlich war. Zu weiteren Stationen seiner beruflichen Karriere zählten zuvor laut N26 ein Vorstandsposten in der Wüstenrot-Gruppe und die Tätigkeit als Direktor für das Privat- und Firmenkundengeschäft bei der Deutschen Bank sowie als Berater bei McKinsey.

Als Geldwäschebeauftragter der N26-Gruppe fungiert mit sofortiger Wirkung Stephan Niermann, zusätzlich zu seiner Funktion als Director of Group Compliance and Licensing. Niermann, der über Geldwäscheprävention im Zahlungsverkehr promoviert hatte, war vor seiner Zeit bei der Smartphone-Bank als unabhängiger Governance- und Compliance-Berater, Chief Compliance Officer der J.P. Morgan AG und in verschiedenen Compliance-Funktionen in der Commerzbank- und der ehemaligen WestLB-Gruppe tätig, heißt es.

Darüber hinaus gab N26 bekannt, dass Volker Vonhoff am 15. April als Director of Group Risk angetreten sei, ebenfalls eine neu geschaffene Position. Sein globaler Verantwortungsbereich erstreckt sich den Angaben zufolge auf Risikocontrolling und Kapitalplanung und das Management von Kreditrisiken und nichtfinanziellen Risiken. Vonhoff wechselte von der Boston Consulting Group (BCG) zu N26.

Wiederholt eingegriffen

Die BaFin hatte der Smartphone-Bank im Mai einen Sonderbeauftragten ins Haus entsandt und ihr auferlegt, Schwachpunkte in der Kundenidentifizierung (KYC) und im Transaktionsmonitoring zu beheben. Dieselben Mängel hatte die Aufsichtsbehörde bereits zwei Jahre zu­vor beklagt und eine ausreichende personelle wie technisch-organisatorische Ausstattung gefordert. Offensichtlich mit mäßigem Erfolg. Denn damals wie heute kapern Kriminelle Konten und missbrauchen sie für ihre Zwecke. Ein Klassiker: Job- oder Woh­nungssuchende werden im Glauben, sich mitten in einem Bewerbungsverfahren zu befinden, dazu gebracht, sich im Videochat zu identifizieren. Nicht wissentlich eröffnen sie dabei Bankkonten, über welche die Täter dann illegale Gelder schleusen können.

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