Aufsicht legt Novelle der MaRisk vor

Neufassung tritt sofort in Kraft - Zähe Abstimmung

Aufsicht legt Novelle der MaRisk vor

bn Frankfurt – Die deutsche Finanzaufsicht hat am Freitag nach erheblicher Verzögerung die Neufassung der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) vorgelegt. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und die Deutsche Bundesbank haben mit der Novelle eigenen Angaben zufolge das Regelwerk an neue europäische und internationale Vorgaben angepasst. Darüber hinaus seien Erfahrungen eingeflossen, welche BaFin und Bundesbank im Zuge der täglichen Aufsicht und bei Prüfungen gesammelt haben.Wesentliche Neuerungen betreffen demnach die Bereiche Datenaggregation und Risikoberichterstattung, Risikokultur sowie Auslagerung. Die Neufassung entspricht im Wesentlichen den Erwartungen, wie EY-Partner Dirk Auerbach der Börsen-Zeitung sagte. Es gebe denn auch keine Übergangsfrist, da die Aufsicht die Haltung einnehme, die Institute hätten sich bereits während der Konsultation ausreichend vorbereiten können. Mehr Zeit als erwartetTatsächlich hatte die deutsche Kreditwirtschaft weitaus mehr Zeit zur Vorbereitung als erwartet. Im Markt war bereits seit Anfang dieses Jahres mit der Veröffentlichung der Novelle gerechnet worden. Das Abstimmungsprozedere aber hat sich offenbar in die Länge gezogen. “Die überarbeitete Fassung ist ab sofort in Kraft”, teilt die BaFin mit.Anfang August war nach mehreren Verzögerungen die Verordnung der BaFin zur Änderung der Institutsvergütungsverordnung (InstitutsVergV) im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Angekündigt worden war deren Publikation ursprünglich ebenfalls für Anfang 2017, um dann mehrmals verschoben zu werden.