Aufsicht senkt Prognose für Bail-in-Kapitalbedarf

EBA rechnet inzwischen mit bis zu 298 Mrd. Euro - Im Juli waren es noch bis zu 790 Mrd. Euro

Aufsicht senkt Prognose für Bail-in-Kapitalbedarf

hip London – Die europäische Bankenaufsicht EBA geht davon aus, dass der Finanzierungsbedarf der Banken bei Einführung der Mindestanforderungen an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten (MREL) deutlich niedriger sein wird als noch im Juli angenommen. MREL ist ein zentrales Element im Rahmen der Abwicklungsplanung und zielt darauf, dass ein Institut über seine Eigenmittel hinaus jederzeit Verbindlichkeiten vorhält, die für einen Bail-in geeignet sind.Auch wenn die MREL-Vorgaben noch nicht bekannt sind: Um sie zu erfüllen, werden die Institute ihre Kapitalausstattung verbessern müssen. Der Finanzierungsbedarf der 133 Institute, die von der European Banking Authority (EBA) als repräsentative Stichprobe unter die Lupe genommen wurden, liegt den Szenarien des Regulierers zufolge zwischen 66,6 Mrd. und 298 Mrd. Euro – je nachdem, wie die MREL-Vorgaben schließlich aussehen werden. Im Zwischenbericht vom Juli war noch von bis zu 790 Mrd. Euro die Rede gewesen.Die eigentlich für Abwicklungsfragen in der Eurozone zuständige Behörde Single Resolution Board (SRB), die von Ex-BaFin-Präsidentin Elke König geführt wird, hat angekündigt, bis Ende 2016 für alle größeren EU-Institutsgruppen erstmals die Mindestanforderungen festzulegen. König hatte in den vergangenen Monaten wiederholt von einem Ziel beim Bail-in-Kapital von “nicht weniger als 8 %” von Gesamtverschuldung und Eigenmitteln gesprochen. Positiver EffektDie EBA geht in ihrem Abschlussbericht zum Thema MREL der Einfachheit halber davon aus, dass sich die Banken die benötigten Mittel auf dem Kapitalmarkt beschaffen können. “Das könnte jedoch nicht für alle Banken in allen Mitgliedstaaten der Fall sein, beispielsweise in Ländern mit weniger entwickelten Kapitalmärkten oder für bestimmte Arten von Banken, etwa kleinere Institute, die sich durch Einlagen finanzieren”, heißt es einschränkend im Abschlussbericht der Behörde zum Thema MREL.Aus Sicht der EBA wird sich die MREL-Einführung förderlich auf die Wirtschaft auswirken. Ihre Experten beziffern den positiven Effekt auf 17 bis 91 Basispunkte des Bruttoinlandsprodukts.Die Bank of England hat den von ihr beaufsichtigten Banken bereits zwei Jahre länger Zeit gegeben, ausreichend Verlustpuffer aufzubauen, um eine geordnete Abwicklung zu ermöglichen (vgl. BZ vom 9. November). Wie die Zentralbank mitteilt, sollen die europäischen Mindestanforderungen erst ab dem 1.1.2022 gelten. Zudem wurden die Vorgaben schon für Banken mit weniger als 80 000 Konten gelockert. Zuvor war noch von 40 000 die Rede gewesen. Ab dem 1.1.2020 werden für G-SIB (Global Systemically Important Banks) und D-SIB (Domestic Systemically Important Banks) die MREL-Kapitalanforderungen nach folgendem Schema berechnet: 2x Pillar 1 plus 1x Pillar 2A. Alternativ können auch 6 % des Leverage Exposure angesetzt werden. Andere Bail-in-Institute müssen 18 % der risikogewichteten Assets vorhalten. Ab dem 1.1.2022 gilt für G-SIB: 2x die Summe von Pillar 1 und Pillar 2A. Alternativ kann der höhere Wert genommen werden, der sich beim Vergleich der doppelten Anforderung an die Leverage Ratio mit 6,75 % des Leverage Exposure ergibt. D-SIB und Sonstige müssen ebenfalls 2x die Summe von Pillar 1 und Pillar 2A vorhalten. Alternativ können sie die doppelte Mindestanforderung an die Leverage Ratio ansetzen.