Aufsicht über Vermittler wird teuer
Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) bringt heute gegen den Widerstand in der Fraktion des Koalitionspartners CDU/CSU die Neuregelung der Aufsicht über freie Finanzanlagenvermittler und Honorarberater ins Kabinett. Die Zustimmung dort gilt als sicher. Im Bundestag dürfte noch hart gerungen werden. wf Berlin – Die deutsche Finanzaufsicht BaFin soll künftig freie Finanzanlagenvermittler und Honorarberater überwachen. Dies sieht der Regierungsentwurf von Finanzminister Olaf Scholz (SPD) vor, der heute im Kabinett nach langem Ringen beraten wird und verabschiedet werden dürfte. Der Entwurf liegt der Börsen-Zeitung vor. Mit der Reform werden die Vorschriften aus der Gewerbeordnung und Finanzanlagenvermittlerverordnung in das Wertpapierhandelsgesetz übertragen. Gewerbeämter oder Industrie- und Handelskammern (IHKs) – dies ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt – verlieren ihre Zuständigkeit.Im Dezember hatte das Bundesfinanzministerium den Referentenentwurf präsentiert. Ziel der Novelle ist laut dem nun nur leicht angepassten Regierungsentwurf die “zersplitterte Aufsichtsstruktur” bei Gewerbeämtern und IHKs zentral bei der BaFin zu bündeln und damit ein deutschlandweit vergleichbares Aufsichtsniveau zu schaffen. Qualität und Effektivität der Aufsicht soll gesteigert und derjenigen über Wertpapierdienstleistungsunternehmen mit vergleichbarer Tätigkeit angeglichen werden. Die Anlageberater von Banken und Sparkassen werden bereits seit geraumer Zeit von der BaFin besonders überwacht. Deshalb steht die Kreditwirtschaft hinter dem Vorhaben. Aus ihrer Sicht wird nun das Anlegerschutzniveau zwischen freien Vermittlern und Bankberatern angeglichen. Moniert wird von der Kreditbranche nur, dass die Wohlverhaltensregeln für die freien Vermittler hinter denen für Berater in Banken und Sparkassen zurückblieben.Gegen den Entwurf gibt es aber erheblichen Widerstand von den bisherigen Aufsichtsbehörden und auch von den rund 37 000 Vermittlern selbst, die durch die neuen Vorgaben hohe Kosten befürchten und ihre Existenzgrundlage schwinden sehen. Verständnis finden sie in der CDU/CSU-Fraktion, die es zudem als unglücklich ansieht, dass der Entwurf trotz der Uneinigkeit in der großen Koalition auf Fraktionsebene nun doch ins Kabinett geht. Unions-Berichterstatter Carsten Brodesser präferiert eine zweistufige Lösung, die BaFin und die bisherigen Aufsichtsbehörden einbezieht. Demnach soll die BaFin ihre Aufsicht darauf beschränken, dass die dezentralen Aufsichtsinstitutionen den Prüfkatalog einhalten. Die operative Überwachung der Vermittler soll bei den bisherigen Stellen bleiben. “Hohe Kosten der BaFin”Gestärkt sieht sich die CDU/CSU durch die vernichtende Kritik des Normenkontrollrats, der Gesetzentwürfe auf Folgekosten hin untersucht. “Eine nachvollziehbare und verständliche Darstellung des Ziels und vor allem der Notwendigkeit der Übertragung der Aufsicht auf die BaFin ist […] nicht im ausreichenden Maße erfolgt und entsprechend belegt”, schreibt der Rat. Zudem habe sich das Bundesfinanzministerium “mit den Anregungen aus der Länder- und Verbändeanhörung zu möglichen Regelungsalternativen nicht auseinandergesetzt”.Die jährlichen Kosten für die neue Aufsicht beziffert die Regierung für die Wirtschaft nur auf jährlich 970 000 Euro, der Normenkontrollrat hingegen auf 34,4 Mill. Euro. Bei der BaFin müssen laut Kontrollrat 400 neue Stellen geschaffen werden. Zweifel hegt der Rat auch daran, dass die BaFin gute neue Mitarbeiter schnell genug rekrutieren kann.Getragen werden die Aufsichtskosten laut Regierungsentwurf von der Branche durch Gebühren und Umlagen. Entlastet wird die Branche jährlich nur mit 17,4 Mill. Euro, da die Vermittler keine Prüfberichte mehr übersenden müssen. Einig sind sich Regierung und Normenkontrollrat nur bei den einmaligen Kosten von etwas mehr als 5 Mill. Euro, die durch neue Kommunikationsschnittstellen zur BaFin entstehen.