BaFin boxt strenge Regeln für Bonitätsanleihen durch
jsc Frankfurt – Die Finanzaufsicht BaFin drängt Banken zu weitreichenden Zugeständnissen für die Emission und für den Vertrieb von Bonitätsanleihen. Künftig dürfen die umstrittenen Instrumente nicht mehr in sehr kleiner Stückelung oder in komplexer Form an Sparer verkauft werden, wie aus einer Selbstverpflichtung der Branche hervorgeht. Auch dürften die Instrumente nur noch an risikobereite Sparer ausgereicht werden und müssen sich auf solide und am Kapitalmarkt etablierte Referenzschuldner beziehen. Mit ihrem Vorstoß von Freitag kommen der Deutsche Derivate Verband (DDV) und die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) einem Vertriebsverbot zuvor, das die Aufsicht im Juli angeregt hatte.Der zehn Punkte umfassende Plan beschneidet das Geschäft zum Teil erheblich: War bisher eine Stückelung von 1 000 Euro je Anteil üblich, verpflichtet sich die Branche nun zu einer Stückelung von mindestens 10 000 Euro. Damit stellen die Instrumente “kein typisches Kleinanlegerprodukt mehr dar”, wie die BaFin hervorhebt. Auch dürfen Bonitätsanleihen nicht mehr an Anleger der ersten beiden Risikobereitschaftsstufen verkauft werden, wie sie in der Wertpapierberatung üblich sind. Damit rücken die Papiere auf eine Stufe mit typischen Investmentfonds. Da die BaFin den Begriff der “Bonitätsanleihe” als irreführend eingestuft hat, werden die Instrumente künftig als “bonitätsabhängige Schuldverschreibungen” bezeichnet. Die Selbstverpflichtung der Branche gilt ab Beginn des kommenden Jahres.Über die Inhalte des Pakets war zuvor hart gerungen worden. “Die Verbände bekräftigen, dass aus ihrer Sicht die Voraussetzungen für den Erlass des Produktverbotes nicht gegeben sind”, schreiben DDV und DK in ihrer Stellungnahme. Ungeachtet dessen nehme die Branche “die geäußerten Bedenken hinsichtlich des Anlegerschutzes sehr ernst”. Als einer der führenden Anbieter hatte am Freitag bereits die DekaBank erklärt, die Emission der Papiere wieder aufnehmen zu wollen. Ein Vertriebsverbot ist aber noch nicht vom Tisch. Nach sechs Monaten will die BaFin überprüfen, “ob das Maßnahmenpaket der Branche wirkt”.—– Bericht Seite 3- Wertberichtigt Seite 6