Auslagerung von Finanzgeschäft

BaFin bringt neue Meldepflichten auf den Weg

Die Finanzaufsicht BaFin verlangt von Banken, Versicherern, Fondsanbietern und anderen künftig detaillierte Auskünfte zur Auslagerung von Geschäft. Für Stellungnahmen bleibt bis zum 23. Dezember Zeit.

BaFin bringt neue Meldepflichten auf den Weg

jsc Frankfurt

Der deutschen Finanzbranche steht ein neuer Schwung an Meldepflichten bevor: Ab dem kommenden Jahr müssen Banken, Fondsanbieter, Versicherer, Pensionskassen, Wertpapierinstitute und Zahlungsdienstleister im größeren Umfang als bisher melden, an welche Unternehmen sie Dienstleistungen auslagern, wie die Finanzaufsicht BaFin angekündigt hat. Bis zum 23. Dezember sammelt die Aufsicht Stellungnahmen zu den geplanten Verordnungen ein.

Die Regeln bauen auf dem neuen Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG) auf, das die scheidende Koalition aus Union und SPD in Reaktion auf den Bilanzbetrug von Wirecard auf den Weg gebracht hatte. So müssen Finanz­firmen nicht nur die ausgelagerten Dienste benennen, sondern etwa auch Kontaktdaten und Handelsregisternummern der Auslagerungspartner melden, Referenznummern für Verträge bestimmen, Beginn und Ende der Vertragslaufzeit festhalten, über Sicherheitsvorfälle berichten und Clouddienste spezifizieren.

Die Aufsicht will damit vermeiden, dass sich unbemerkt Risiken bei den Auslagerungsanbietern auftun. „Ziel ist es, der Aufsicht eine systematische Auswertung der Daten insbesondere zur Erkennung von Konzentrationsrisiken zu ermöglichen“, schreibt die BaFin. Verschiedene Verbände der Finanzbranche hatten verschärfte Vorgaben zur Auslagerung bereits während des Gesetzgebungsverfahrens kritisiert.