12. FINANZPLATZTAG DER WM GRUPPE

BaFin dringt auf zügige Brexit-Vorbereitung

Roegele: Ausnahmeerlaubnisse dienen nicht dem Ausgleich unzureichender Maßnahmen der Unternehmen

BaFin dringt auf zügige Brexit-Vorbereitung

Drei Wochen vor dem Brexit-Stichtag hat die Exekutivdirektorin für Wertpapieraufsicht der BaFin, Elisabeth Roegele, die Finanzbranche aufgefordert, ihre Vorbereitungen zügig voranzutreiben. Es gebe immer noch Firmen, die sich erst jetzt mit einer Standortverlagerung befassten, sagte sie am Donnerstag auf dem 12. Finanzplatztag der WM Gruppe.ck Frankfurt – Die BaFin drängt die Finanzindustrie, sich zügig auf den Brexit vorzubereiten, und sich von Übergangsregelungen nicht dazu verleiten zu lassen, dafür notwendige Maßnahmen zu verzögern. “Es ist derzeit weiterhin unklar, wie die endgültige Brexit-Entscheidung letztlich ausfallen wird”, sagte Elisabeth Roegele, Exekutivdirektorin für Wertpapieraufsicht der BaFin, am Donnerstag auf dem 12. Finanzplatztag der WM Gruppe in Frankfurt. 48 Lizenzanträge erhaltenDie Palette der diskutierten Optionen reiche von einem Austritt Großbritanniens – mit oder ohne Austrittsabkommen – über eine Verschiebung des Austrittsdatums bis hin zu einem möglichen neuen Referendum mit einem potenziellen Verbleib Großbritanniens in der EU. Ein verantwortungsvoller Umgang mit dem Thema erfordere, dass Vorbereitungen für ein Worst-Case-Szenario und somit einen Austritt Großbritanniens ohne Abkommen getroffen werden müssen. Nach Angaben von Roegele hat die BaFin in den zurückliegenden Monaten 48 Lizenzanträge von Finanzdienstleistern erhalten, die ihren Standort nach Deutschland verlagern, um nach dem Brexit in der künftigen EU-27 weiterhin aktiv sein zu können. Nach wie vor gebe es Unternehmen, und das sei ein bisschen überraschend, die sich erst jetzt mit dem Gedanken einer Standortverlegung befassten. Roegele betonte, dass die BaFin die Gründung von “empty shells” oder “letter boxes” nicht akzeptieren wird. Die BaFin erwarte, dass die Einheiten zumindest die tatsächlichen Schlüsselfunktionen in der EU-27 vorhalten.Vor dem Hintergrund eines möglichen Hard Brexit habe der deutsche Gesetzgeber den Entwurf für das “Brexit-Steuerbegleitgesetz” auf den Weg gebracht. Mit dessen Inkrafttreten erhalte die BaFin die Möglichkeit, bislang in Deutschland tätigen Unternehmen für eine Übergangszeit von 21 Monaten die weitere Nutzung des europäischen Passes zu erlauben, soweit dies zur Vermeidung negativer Folgen für die Funktionsfähigkeit und die Stabilität der Finanzmärkte im Falle eines harten Brexit geboten sei. Die BaFin werde im Falle eines No-Deal-Szenarios das Gesetz nutzen, um entsprechende Maßnahmen zu erlassen, wo dies nötig sei. Die Festlegung des konkreten inhaltlichen Umfangs und der Dauer der jeweiligen Ausnahmeerlaubnisse werde daher in erster Linie risiko-orientiert erfolgen. Diese Erlaubnisse dürften aber nicht dazu dienen, unzureichende Vorbereitungen der Unternehmen auszugleichen.In ihrer Rede verwies Roegele auf die Äquivalenzentscheidung der EU, durch die drei britische zentrale Kontrahenten (CCPs) für den Fall eines No-Deal-Brexit anerkannt werden. Hierbei sei zu beachten, dass die Äquivalenzentscheidung auf ein Jahr befristet sei. Zudem bleibe abzuwarten, welche Folgen sich für Drittstaaten-CCPs aus den aktuellen Emir-2-Verhandlungen ergäben, so Roegele unter Hinweis auf die Diskussion zum Euro-Clearing und zu einer eventuellen Location Policy. “Institute sollten vor diesem Hintergrund ihre Vorbereitungen zur Übertragung von Portfoliopositionen auf EU-CCPs nicht unterbrechen, um auch für die Zeit nach Ablauf der Übergangsfrist gerüstet zu sein.”Besonders in den Blick zu nehmen seien außerbörsliche Derivate, die mit britischen Gegenparteien abgeschlossen wurden. “Wir empfehlen Marktteilnehmern – dringend und soweit nicht hoffentlich längst geschehen – auch dann, wenn sie nur zu Sicherungszwecken derivative Finanzinstrumente halten, ihre Portfolien daraufhin zu analysieren, inwieweit sich Bezüge zu britischen Marktteilnehmern ergeben.” Dabei sei zwischen Derivaten, die in das Clearing überführt wurden, und reinen OTC-Geschäften zu unterscheiden. Bei OTC-Derivaten, die mit britischen Instituten vereinbart worden seien, sei zu beachten, dass diese Institute im Falle eines harten Brexit den Zugang zum europäischen Markt verlören. Durch das Brexit-Steuerbegleitgesetz werde die BaFin so in der Lage sein, die letztlich nötigen zahlreichen Beendigungen bzw. Übertragungen von OTC-Derivatekontrakten in einem angemessenen Zeitrahmen konstruktiv zu begleiten.Sofern Derivate gehalten würden, in die britische CCPs einträten, sei aufgrund von deren befristeter Anerkennung im Hinblick auf eine Übertragung des geclearten Geschäfts auf EU-CCPs etwas Entspannung eingetreten. Roegele betonte aber, dass die Anerkennung nur temporär ist, und forderte die Institute auf, in dem auf zwölf Monate begrenzten Zeitraum ihre Risikopositionen bei diesen CCPs zu prüfen und bei Bedarf anzupassen.