BaFin erhöht Zielwert für Kapitalquote

Aufsicht verlangt zusätzliche "Speckschicht" - 30 Banken verfehlen Vorgaben

BaFin erhöht Zielwert für Kapitalquote

jsc Frankfurt – Kleine und mittlere Banken und Sparkassen müssen nach dem Willen der deutschen Finanzaufsicht BaFin eine höhere Kapitalquote einhalten: Künftig sollen Geldhäuser, die als weniger bedeutend eingestuft werden, eine harte Kernkapitalquote um die Marke von 13,15 % erreichen, wie die Behörde im “BaFin-Journal” festhält – nach 12,2 % zwei Jahre zuvor. Treiber ist die Eigenmittelzielkennziffer (EMZK), die seither um 1 Prozentpunkt auf durchschnittlich 3,83 % gestiegen ist und laut BaFin als “Speckschicht” dient, um erste Verluste aufzufangen. Je nach Institut variiert der genaue Wert jedoch.Die erhöhte Quote geht auf den Stresstest im vergangenen Jahr zurück, bei dem BaFin und Bundesbank mögliche Folgen eines Zinsanstiegs und weiterer Verwerfungen kalkuliert haben. Eine neue Methodik führte dabei rechnerisch zu einem stärkeren Stresseffekt als noch 2017, so dass die BaFin nun höhere Anforderungen ableitet. Nachdem die Aufseher 2019 mehr als 1 400 Banken und Sparkassen befragt haben, verfehlen nun 30 Institute die Zielvorgabe. Die betroffenen Banken seien bereits informiert worden. Auf Nachfrage ließ die BaFin offen, welche Adressen betroffen sind.Eine rasch steigende Zielquote wollten die Aufseher aber offenbar vermeiden: Die Ergebnisse des Stresstests flossen nur zu 65 % in die nun berechnete Eigenmittelzielkennziffer ein, damit das Risiko nicht “überzeichnet” wird, wie die BaFin festhält. So blende der Stresstest etwa mögliche Reaktionen des Managements einer Bank oder Sparkasse aus. Zwar wird die Eigenmittelzielkennziffer für jedes Institut individuell berechnet, sie ist aber auf maximal 10 Prozentpunkte begrenzt, um statistische Ausreißer zu vermeiden, die sich etwa aus dem Geschäftsmodell einer Bank ergeben können.In der Kreditwirtschaft sorgen die Vorgaben zuweilen für Unmut: Zwar ist die Zielkennziffer nach Lesart der Aufsicht rechtlich unverbindlich, so dass Verstöße nicht mit automatischen Sanktionen geahndet werden. Gleichwohl müssen Banken und Sparkassen mit einer “noch intensiveren Aufsicht” rechnen, sofern sie die Werte verfehlen. – Bericht Seite 3