BaFin fühlt Banken bei den Zinsen auf den Zahn
kb Frankfurt – Die deutsche Finanzaufsicht BaFin macht Banken und Sparkassen neue Vorgaben für die Berechnung von Zinsrisiken im Anlagebuch. Der Schritt ergibt sich aus Leitlinien der europäischen Regulierungsbehörde EBA, wie die BaFin in einem Rundschreiben mitteilt.Die Aufsicht verspricht, den Implementierungsaufwand der Kreditwirtschaft “in einem vertretbaren Rahmen zu halten”. Auch sollen die neuen Vorgaben nicht in die Methodenfreiheit der Institute hinsichtlich der internen Berechnung und Steuerung der Zinsänderungsrisiken eingreifen. Vielmehr sollen neue Zinsszenarien die von den Instituten zu berücksichtigenden Änderungen der Zinsstrukturkurve erweitern. Die BaFin will sich dadurch ein vollständigeres Bild der Risiken verschaffen, die sich durch Zinsänderungen für die Institute ergeben könnten. Davon verspricht sie sich ein besseres Verständnis der Risikostruktur der Einzelinstitute, aber auch des Gesamtbankensektors.Ein höheres Zinsänderungsrisiko kann zu höheren Aufschlägen im Zuge der aufsichtlichen Überprüfung und Bewertung (SREP) führen. Die Institute müssen die neuen Vorgaben zur Berechnung der aufsichtlichen Zinsschockszenarien erstmals zum Meldestichtag 31.12.2019 berücksichtigen. Die Aufsicht weist “ausdrücklich” darauf hin und verlangt, dass auch bei einer durch den Baseler Standard möglichen Nichtberücksichtigung von Margen im Zinsänderungsrisiko dem aus den Margen resultierenden Risiko in den internen Risikosteuerungs- und Risikocontrollingprozessen “angemessen Rechnung getragen wird”. EZB zwingt zum UmdenkenDie ultralockere Geldpolitik der EZB stellt Banken schon lange vor Herausforderungen. Infolge des Niedrigzinsumfeldes ist die Zinsmarge der Banken – dies ist die Differenz zwischen Zinsen, die Banken auf Kundeneinlagen zahlen müssen, und Zinsen, die Institute für ausgereichte Kredite einnehmen – kontinuierlich gesunken. Vor diesem Hintergrund reichen Banken mehr längerfristige Finanzierungen aus, da in diesem Segment die Margen noch höher sind. Dafür refinanzieren sie sich kurzfristig zu einem relativ niedrigen Zinssatz. Damit erhöhen sich die Risiken für Banken, falls sich die Zinsen plötzlich ändern. Deshalb hat vor Jahresfrist die EBA die “Leitlinien zur Steuerung des Zinsänderungsrisikos bei Geschäften des Anlagebuchs” veröffentlicht.