Bankenabwicklung

BaFin lobt Vorbereitung der Banken auf Notfall

Deutschlands größere Banken sind nach Einschätzung der BaFin abwicklungsfähig, falls sie in eine Schieflage geraten.

BaFin lobt Vorbereitung der Banken auf Notfall

BaFin lobt Notfallvorbereitung der Banken

Behörde attestiert Kreditinstituten spürbare Fortschritte in puncto Abwicklungsfähigkeit

fed Frankfurt

Die Bankenaufsicht attestiert Deutschlands großen Kreditinstituten erhebliche Fortschritte in Bezug auf ihre Abwicklungsfähigkeit. Der Abteilungsleiter der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Christian Nowak, berichtete bei einer Fachkonferenz der Behörde in Frankfurt über einen insgesamt „sehr guten Stand“ der Vorbereitungen der Banken für einen eventuellen Krisenfall. Das gelte vor allem in Bezug auf Governance – etwa was die adäquate Einbindung des Vorstands angehe – oder hinsichtlich der Kapitalpuffer zur Verlustabsorption.

Die Institute, die unter die EU-Abwicklungsrichtlinie BRRD fallen, erfüllten nicht nur finanziell die Mindestanforderungen (MREL), sondern haben auch die Prozesse für Einbeziehung von Aktionären und Nachranggläubigern (Bail-in) vorbereitet. Noch Nachholbedarf gebe es indes bei der IT und der Erfüllung der Datenanforderungen.

Mehrere Dutzend „Bail-in Dry Runs“

Die BaFin habe den Stand der Dinge in den Banken nicht nur abgefragt, sondern getestet. Dazu seien mehrere Dutzend „Bail-in Dry Runs“ durchgeführt worden. Einzelne Institute mussten binnen 24 Stunden alle Daten zu Verfügung stellen, die die BaFin im Falle eines Krisenfalls benötigen würde. Zudem mussten die betroffenen Banken valide Schätzungen für die Auswirkungen auf Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und risikotragende Vermögenswerte machen. Auch habe die Bundesanstalt überprüft, ob das MREL-Kapital, das gemeldet wurde, tatsächlich im Ernstfall zu Verfügung stünde.

Nach der BRRD nun die IRRD

In Zukunft will die Aufsicht die Abwicklungsplanung im Hinblick auf Analysen zur Separierung von Geschäftsteilen und auf den durchgängigen Zugang zu Finanzmarktinfrastrukturen verfeinern. Zudem arbeitet die BaFin institutsspezifische Mehrjahrestestprogramme aus. In Sachen Abwicklung steht zudem die Umsetzung der IRRD auf dem Programm, also der EU-Vorgaben für die Sanierung und Abwicklung von in Schieflagen geratenen Versicherern. Viele Elemente werden dabei eine Rolle spielen, die auch bei der schonenden Entsorgung von Banken im Zuge der BRRD gefragt sind. Allerdings gibt es auch Unterschiede. So müssen Assekuranzen keinen MREL-Verlustpuffer vorhalten.

EU-Vorgaben zur Abwicklung

Der Vorsitzende des EU-Abwicklungsrats (SRB), Dominique Laboureix, kündigte an, dass Banken generell von einer relativen Stabilität des Abwicklungsrahmens für große Institute ausgehen dürften. Zugleich bekräftigte er seinen Wunsch nach einer baldigen Einführung der EU-Vorgaben zur Abwicklung mittlerer und kleinerer Geldhäuser, der umstrittenen CMDI.

Laboureix trat den Argumenten der Gegner – darunter ja auch die deutsche Kreditwirtschaft – entgegen: Seiner Überzeugung nach werde CMDI nicht zu einer großen Ausweitung des Kreises der Banken führen, für die sich im Notfall eine Abwicklung statt einer Insolvenz empfehle. Auch wären die Belastungen für nationale Einlagensicherungssystem „extrem limitiert“, da zunächst das MREL-Kapital voll ausgeschöpft werde. Zudem bestehe kein Automatismus zwischen CMDI und der Vergemeinschaftung der Einlagensicherung (EDIS), betonte Laboureix. Das CMDI-Gesetzgebungsverfahren stockt derzeit, da die Positionen von EU-Parlament und Rat weit auseinanderliegen, die Ko-Gesetzgeber sich aber auf eine gemeinsame Linie verständigen müssen, soll der Rechtsakt in Kraft treten.

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