BaFin pflegt regen Austausch mit Strafverfolgern

474 Anzeigen seit 2012 - Rat der Aufsicht gefragt

BaFin pflegt regen Austausch mit Strafverfolgern

jsc Frankfurt – Die Untersuchungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) führen regelmäßig auch zu einer Strafanzeige: Von Anfang 2012 bis Ende März dieses Jahres hat die Aufsicht in insgesamt 474 untersuchten Fällen eine Anzeige erstattet, wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen im Bundestag hervorgeht. Betroffen sind die Aufsicht über Wertpapierdienstleistungsunternehmen, das Prospektrecht sowie mögliche Fälle von Insiderhandel und Marktmanipulationen, wie es in der Drucksache 18/5546 heißt.Die BaFin tauscht sich regelmäßig mit den Strafverfolgungsbehörden aus, da sie selbst zwar Untersuchungen führt, allerdings lediglich im Fall von Ordnungswidrigkeiten Bußgelder verhängen kann. Je nach Art und Schwere der Verstöße erstattet sie daher regelmäßig Anzeige. Nicht alle Fälle münden in einem Strafverfahren. Umgekehrt fragen Strafverfolgungsbehörden bei Ermittlungen häufig auch die BaFin um Rat.Die Aufsicht treffe sich regelmäßig mit dem Bundeskriminalamt und anlassbezogen mit Staatsanwälten und Landeskriminalämtern, heißt es dazu in dem Antwortschreiben. Auf die Frage, warum die Aufseher im Fall Prokon keine Strafanzeige erstattet haben, führt die Bundesregierung aus, dass ein förmlicher Strafantrag durch die BaFin nicht notwendig gewesen sei. Die Aufsicht habe die Strafverfolgungsbehörden aber “fortlaufend und in allen Einzelheiten” informiert.