BaFin regelt Differenzkontrakte

Börsen-Zeitung, 30.11.2017 jsc Frankfurt - Die deutsche Finanzaufsicht BaFin hat die Vorgaben für Differenzkontrakte (Contracts for Difference, CFD) konkretisiert: Die Emittenten der Produkte müssen gemäß den neuen Leitlinien künftig in den...

BaFin regelt Differenzkontrakte

jsc Frankfurt – Die deutsche Finanzaufsicht BaFin hat die Vorgaben für Differenzkontrakte (Contracts for Difference, CFD) konkretisiert: Die Emittenten der Produkte müssen gemäß den neuen Leitlinien künftig in den Vertragsbedingungen eindeutig ausschließen, dass Anleger nach Verlusten Geld nachschießen müssen. Im Mai hatte die Aufsicht per Allgemeinverfügung festgelegt, dass Privatanlegern keine Verträge mit sogenannter Nachschusspflicht angeboten werden dürfen.Differenzkontrakte sind Verträge zwischen zwei Parteien, die auf die Kursentwicklung bestimmter Basiswerte spekulieren, etwa von Aktien, Indizes oder Währungspaaren. Der Anleger setzt dabei auf eine Kursänderung des Basiswertes und konnte bislang je nach Konstruktion hohe Verluste auftürmen, die über den ursprünglichen Einsatz hinausgingen – eine Praxis, die seit August untersagt ist. Vor dem Verbot traten einige Anbieter beispielsweise von Zypern aus an Anleger heran und setzten den Nachschuss hierzulande im Zweifel auch juristisch durch.