BaFin relativiert Folgen des Brexit

Exekutivdirektor Pötzsch zeigt sich angesichts der Debatte um Kontraktkontinuität gelassen

BaFin relativiert Folgen des Brexit

Die BaFin dämpft Sorgen um die Folgen des Brexit für den Bail-in von Banken. Institute seien indes gut beraten, sich ihre Verbindlichkeiten genau anzuschauen, sagt Exekutivdirektor Thorsten Pötzsch. Dass der Brexit einen Bail-in behindern könnte, sei eine Herausforderung, die aber bewältigt werden könne.bn Frankfurt – Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist am Dienstag Befürchtungen entgegengetreten, der Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union werde den Bail-in bzw. die Abwicklungsfähigkeit von Banken beeinträchtigen. Thorsten Pötzsch, BaFin-Exekutivdirektor Abwicklung, wies in einem Pressegespräch darauf hin, dass zahlreiche Institute selbst dann über ausreichende Bail-in-fähige Eigenmittel und Verbindlichkeiten verfügten, falls nach britischem Recht begebene Papiere dafür nicht mehr zur Verfügung stehen sollten. Pötzsch: “Das ist ein durchaus typisches Szenario.” Institute seien gleichwohl gut beraten, sich angesichts des bevorstehenden Brexit ihre Struktur an Verbindlichkeiten genau anzusehen. Gegebenenfalls müssten sie alternative Papiere finden, auf welche zurückgegriffen werden könne, damit die Anforderungen an regulatorische Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten (MREL/Minimum Requirement for Qwn Funds and Eligible Liabilities) erfüllt würden. Im Falle von Neuemissionen gelte es, Klauseln aufzunehmen, die sicherstellten, dass Bail-in-Maßnahmen der EU auch nach einem Brexit verbindliche Wirkung hätten. “Man kann nicht mehr pauschal britisches Recht in Anwendung bringen”, stellte er fest. Grundsätzlich werde Großbritannien im Falle eines harten Brexit zu einem Drittstaat, so dass nach dortigem Recht begebene Instrumente für MREL nicht anrechenbar seien.Die Frage der Kontinuität von Derivateverträgen und der Durchsetzbarkeit eines Bail-in im Falle von nach britischem Recht begebenen Emissionen nach dem Brexit treibt derzeit die Branche um. Die europäische Bankenaufsicht und ihr britisches Pendant Prudential Regulation Authority (PRA) haben eigens eine Arbeitsgruppe einberufen, um damit zusammenhängende Fragen zu klären. Das Thema beschäftigt auch die EU-Bankenabwicklungsbehörde SRB: “Die Hauptsorge des SRB ist das Risiko, dass von EU-Behörden getroffene Abwicklungsmaßnahmen wie ein Bail-in oder Abwicklungsbefugnisse hinsichtlich von Aussetzungen, Asset-Transfers oder einer vorgezogenen Fälligkeit von Derivaten von britischen Gerichten nicht anerkannt werden”, heißt es dort.Pötzsch demonstrierte gleichwohl Gelassenheit. “Es ist eine Herausforderung, die aber meines Erachtens bewältigbar ist.” So nehme ihre Bedeutung ab, je mehr Anleihen ausliefen. Seinen Angaben zufolge hat die BaFin gemeinsam mit dem SRB bereits acht deutschen Banken deren MREL-Bescheide zugestellt. Wie Ende Juli zu erfahren war, zählt dazu die Deutsche Bank. Sie muss 9,14 % ihrer Bilanzsumme an Bail-in-fähigem Material bereithalten.Angesprochen auf im Sparkassensektor angestellte Überlegungen zur Schaffung einer Megalandesbank aus Helaba, LBBW, Nord/LB, Deka und Berlin Hyp sowie ein etwaiges Too-big-to-fail-Problem erklärte er, Fusionen seien per se nichts Schlechtes. Aus Sicht einer Abwicklungsbehörde sei dabei die Frage interessant, ob sich durch einen Zusammenschluss die Abwickelbarkeit verändere. Dies hänge wiederum davon ab, wie solch ein Konzern aussehe und welche Teile abspaltbar seien. Dies aber gelte unabhängig von der Größe einer solchen Einheit. Pötzsch: “Ich glaube, wir haben die richtigen Tools, um auch sehr große Einheiten abwickelbar zu machen.”—– Wertberichtigt Seite 8