BaFin rügt Grenke-Mängel
spe Stuttgart
Die wegen ihrer Bilanzierung in die Kritik geratene Grenke AG und ihre Tochtergesellschaft Grenke Bank AG müssen künftig auf Anordnung der Aufsicht höhere Eigenmittel vorhalten als bisher. Darüber hinaus hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) angeordnet, die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation der beiden betroffenen Unternehmen mit Sitz in Baden-Baden sicherzustellen. Sobald die Mängel beseitigt sind, kann die BaFin die erhöhten Kapitalpuffer wieder aufheben. Gleichzeitig erklärte die Aufsicht, ihre institutsbezogenen Maßnahmen aus der zwischen Herbst 2020 und Frühjahr 2021 durchgeführten Sonderprüfung bei der Grenke AG und der Grenke Bank abgeschlossen zu haben. „Wir begrüßen es sehr, dass mit dieser Entscheidung das intensive Prüfungsverfahren jetzt abgeschlossen ist und wir damit zurück in der Normalität sind“, sagte dazu der CEO des Leasingspezialisten, Michael Bücker. Die Aktie des SDax-Unternehmens zog um etwa 4% an auf 28,28 Euro.
Im Einzelnen hat die BaFin für die Muttergesellschaft Grenke AG einen zusätzlichen sogenannten SREP-Kapitalzuschlag von 1,5 Prozentpunkten festgelegt, der die zu erfüllende Kapitalquote des Leasingspezialisten auf 10,5% der risikobewerteten Aktiva ansteigen lässt. Für die Grenke Bank wurde der Sicherheitspuffer um 3 Prozentpunkte auf jetzt 11,5% erhöht. Grenke-CFO Sebastian Hirsch betonte, dass der Kapitalzuschlag das für das Geschäftsjahr 2022 geplante Portfoliowachstum nicht beeinträchtigen werde. „Gleichzeitig setzen wir alles daran, dass dieser schnellstmöglich wieder aufgehoben wird“, so Hirsch.
Bei der zwischen Herbst 2020 und Frühjahr 2021 von der BaFin beauftragten Sonderprüfung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mazars wurden laut BaFin bei den beiden Instituten zahlreiche organisatorische Mängel festgestellt. Sie belegten demnach eine nicht ordnungsgemäße Geschäftsorganisation und organisatorische Mängel in der Geldwäscheprävention, weshalb die BaFin auch die oben genannten Schritte eingeleitet hat. Weitere institutsbezogene Maßnahmen sollen laut Aufsicht nicht ergriffen werden. Bei der üblichen Nachschauprüfung wird sich die BaFin nach eigenen Angaben davon überzeugen, dass die Institute die Mängel beseitigt haben. Die Anordnungen ergeben sich auf der Grundlage des Geldwäschegesetzes (GWG) und des Kreditwesengesetzes (KWG). Im Rahmen der SREP-Kapitalfestsetzung (Supervisory Review and Evaluation Process – SREP) setzt die Aufsicht eine angemessene Kapitalausstattung individuell für jedes Institut fest.
Bekanntlich war Grenke im September 2020 mit ihrem Geschäftsmodell und der Behandlung von Franchisegesellschaften ins Visier von Leerverkäufern um den Briten Fraser Perring geraten, die dem Unternehmen unter anderem Manipulation bei der Bilanzierung vorwarfen. Die nun erfolgten Anordnungen der BaFin sind Teil der langen Aufarbeitung der damals aufgedeckten Schwächen bei Grenke.