BaFin rügt Versicherer

Börsen-Zeitung, 10.3.2020 sto Frankfurt - Die Finanzaufsicht BaFin hat wegen gravierender Verstöße im Risikomanagement einen Geschäftsleiter eines Versicherers verwarnt. Wie ein Sprecher auf Anfrage präzisierte, hat seine Behörde diese eher seltene...

BaFin rügt Versicherer

sto Frankfurt – Die Finanzaufsicht BaFin hat wegen gravierender Verstöße im Risikomanagement einen Geschäftsleiter eines Versicherers verwarnt. Wie ein Sprecher auf Anfrage präzisierte, hat seine Behörde diese eher seltene Maßnahme in der Versicherungsaufsicht wegen größerer Missstände verhängt. Zuvor habe das betroffene Unternehmen nicht adäquat auf die bisherigen Maßnahmen seitens der Aufsicht reagiert. Der Name des betroffenen Versicherers wurde ebenso wenig genannt wie der Name des Geschäftsleiters.Bei dem betroffenen Versicherungsunternehmen lägen gleich mehrere Punkte im Argen, weswegen sich die BaFin zu diesem drastischen Schritt entschlossen habe. Es sei gegen eine Reihe von Vorschriften aus dem Bereich des Risikomanagements verstoßen worden, präzisierte der Sprecher. Die drei zentralen Punkte dabei seien, dass erstens die Aufbauorganisation im Risikomanagement unzureichend sei. Hier geht es um die ganz grundsätzlichen Strukturen, etwa auch die zwingend notwendigen Funktionstrennungen. Zweitens habe die BaFin Fehler in der Ablauforganisation festgestellt. Die Verfahren zu Identifikation und Berichterstattung über Risiken seien nicht adäquat. Drittens ist in den Augen der BaFin die gesamte Risikostrategie des Versicherers unzureichend. Nachdem das betroffene Unternehmen von der Versicherungsaufsicht auf die diversen Missstände hingewiesen worden sei, seien die Reaktionen von der Geschäftsleitung unzureichend gewesen, um die Fehler zu beseitigen. Daher sei gemäß § 303 Absatz 1 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) der Geschäftsleiter verwarnt worden.