BaFin schreitet beim CFD-Handel ein

Börsen-Zeitung, 9.12.2016 bg Frankfurt - Die BaFin treibt den vor ihr beaufsichtigten Kleinanlegerschutz voran und will nach dem beabsichtigten Verbot des Vertriebs von Bonitätsanleihen auch riskante Hebelprodukte, die als Contracts for Difference...

BaFin schreitet beim CFD-Handel ein

bg Frankfurt – Die BaFin treibt den vor ihr beaufsichtigten Kleinanlegerschutz voran und will nach dem beabsichtigten Verbot des Vertriebs von Bonitätsanleihen auch riskante Hebelprodukte, die als Contracts for Difference (CFD) bekannt sind, vom Markt nehmen. CFD mit einer Nachschusspflicht dürften künftig nicht mehr angeboten werden, da das Verlustrisiko für Privatanleger unkalkulierbar sei, so BaFin-Exekutivdirektorin Elisabeth Roegele. Bis zum 20. Januar kann die Branche Stellungnahmen bei der Aufsicht einreichen.Auch die britische Aufsicht hatte dieser Tage Maßnahmen zum begrenzten Hebeleinsatz bei CFD eingeleitet. In Deutschland sollen rund 50 000 Trader regelmäßig diese Hebelprodukte bei Häusern wie Flatex und CMC Markets handeln.—– Bericht Seite 5