BaFin setzt Beschränkung des CFD-Handels durch

Aufsicht will keine Kontrakte mit Nachschusspflicht

BaFin setzt Beschränkung des CFD-Handels durch

bg Frankfurt – Nachdem in dieser Woche bereits die Londoner Finanzaufsicht FCA (Financial Conduct Authority) eine Beschränkung des CFD-Handels ankündigte, hat am Donnerstag auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Marktteilnehmer auf eine solche Maßnahme vorbereitet. Wie die Behörde mitteilte, dürfen Differenzkontrakte mit Nachschusspflicht nicht mehr Privatkunden angeboten werden. Dazu hat die Aufsicht heute den Entwurf einer Allgemeinverfügung veröffentlicht, die innerhalb von drei Monaten umzusetzen ist und den Vertrieb solcher Produkte verbietet.Damit setzt die für den Verbraucherschutz zuständige BaFin-Exekutivdirektorin Elisabeth Roegele ihre Ankündigung vom September um, als sie ein Einschreiten mit der Begründung, Anleger würden “bei dieser Art von Wetten meist verlieren”, einleitete. Das habe mit klassischer Wertpapieranlage nichts zu tun, und sie ließ sie durchblicken, dass es zu einer Produktintervention kommen werde.In der Mitteilung vom Donnerstag wird argumentativ so nachgelegt: Das Verlustrisiko für den Anleger sei auch nicht wirksam durch Margin Calls oder durch Stop-Loss-Orders begrenzbar. Kursausschläge eines Basiswerts könnten innerhalb kürzester Zeit so hoch sein, dass dem CFD-Anbieter gar keine Zeit mehr bleibt, beim Anleger eine Nachzahlung zu seiner hinterlegten Sicherheitsleistung anzufordern (Margin Call). Dann werde dessen Position zwangsweise und unter Umständen verlustreich geschlossen. Anleger können sich auch mit Stop-Loss-Orders nicht verlässlich vor hohen Verlusten schützen, so die BaFin.Die FCA hatte herausgefunden, dass 82 % der Anleger mit solchen Hebelprodukten Geld verloren haben. Die Aktien britischer CFD-Anbieter wie CMC Markets und IG Group verzeichneten daraufhin deutliche Kursverluste. In Deutschland sind alle Brokerage-Anbieter mit Privatkundengeschäft betroffen, die Aktie der Comdirect kippte am Donnerstag knapp 3 % ins Minus.Die von dem Verbot betroffenen Anbieter haben bis zum 20. Januar Zeit, Stellungnahmen bei der BaFin einzureichen. Die BaFin intensiviert mit dieser Maßnahme ihren Auftrag zum Verbraucherschutz, nachdem sie in diesem Jahr bereits ein Verbot des Retail-Vertriebs für sogenannte Bonitätsanleihen ankündigte. CFDs können aber auch für die Anbieter dieser Wettscheine gefährlich werden, wie sich in den Turbulenzen rund um den Frankenschock 2015 zeigte. Produkte vom Markt nehmen kann die BaFin erst, seitdem es das Kleinanlegerschutzgesetz gibt.