Cum-cum-Gestaltungen

BaFin startet neue Abfrage bei Banken

Das Bundesfinanzministerium hat im Juli eine härtere Gangart bei der steuerlichen Behandlung von Cum-cum-Geschäften signalisiert. Nun beschäftigt sich die Bankenaufsicht mit den finanziellen Folgen.

BaFin startet neue Abfrage bei Banken

lee Frankfurt

Nach der in einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 9. Juli vorgenommenen Neubewertung von sogenannten Cum-cum-Geschäften, die hohe Steuerrückzahlungen nach sich ziehen dürfte, hat die BaFin eine neue Abfrage bei den Banken gestartet. Sie will wissen, welche Banken betroffen sind und wie hoch deren finanzielle Belastung ist.

Cum-cum-Gestaltungen zielten darauf ab, die bei Steuerausländern steuerpflichtige Dividende in eine nicht steuerpflichtige Kompensationszahlung umzuwandeln. Dazu reichten im Ausland ansässige Investoren etwa per Wertpapierleihe mit Dividendenanspruch ausgestattete Aktien an deutsche Banken weiter. Diese konnten eine Steuererstattung erwirken, die dem Steuerausländer nicht zugestanden hätte. Wie das Ministeriumsschreiben klarstellt, verblieb das wirtschaftliche Eigentum an den Aktien dabei jedoch in der Regel beim ursprünglichen Aktionär. Diese „veränderte Verwaltungsauffassung“ führt laut BaFin dazu, dass die Folgen für die Institute neu beurteilt werden müssen.

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