Finanzaufsicht

BaFin verhängt Bußgeld gegen Bank of America

Die Finanzaufsicht BaFin hat gegen die Bank of America Corp. ein Bußgeld von 5,1 Mill. Euro verhängt, weil sie Stimmrechtsmitteilungen zu spät abgegeben hat.

BaFin verhängt Bußgeld gegen Bank of America

tl Frankfurt

Die Finanzaufsicht BaFin hat am 2. August gegen die Bank of America Corporation (BoA) in den USA ein Bußgeld von 5,1 Mill. Euro verhängt. Grund seien nicht rechtzeitig abgegebene Stimmrechtsmitteilungen, teilte die BaFin auf ihrer Homepage mit. Aktionäre von börsennotierten Unternehmen sind verpflichtet, der BaFin und der börsennotierten Gesellschaft die Höhe ihrer Stimmrechtsanteile mitzuteilen, sobald diese v. a. durch Kauf oder Verkauf einen der Schwellenwerte zwischen 3 und 75 % erreichen, über- oder unterschreiten (§ 33 Abs. 1 Satz 1 WpHG). Dies gilt auch für bestimmte Finanzinstrumente, mit denen Aktien erworben werden können. Die Meldung ist „spätestens innerhalb von vier Handelstagen“ der BaFin mitzuteilen. Die börsennotierte Gesellschaft wiederum muss die Mitteilung unverzüglich – spätestens nach drei Handelstagen – veröffentlichen. All dies ist nach Auffassung der BaFin offenbar in mehreren Fällen nicht geschehen. Die BoA kann gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen.

Die Bank ist Wiederholungstäterin. Denn schon 2018 hatte die BaFin ebenfalls wegen nicht rechtzeitig abgegebener Stimmrechtsmitteilungen ein Bußgeld von 1,34 Mill. Euro verhängt. Im Vergleich zu gegen andere Meldepflichtige verhängten Bußgeldern zu diesem Sachverhalt sind die 5,1 Mill. Euro eher hoch.

BZ+
Jetzt weiterlesen mit BZ+
4 Wochen für nur 1 € testen
Zugang zu allen Premium-Artikeln
Flexible Laufzeit, monatlich kündbar.