BaFin verhängt Moratorium über Skandal-geplagtes Bankhaus Obotritia
Die Finanzaufsicht BaFin hat ein Moratorium über das in Liquidation befindliche Münchner Bankhaus Obotritia erlassen. Somit darf die Bank keine Zahlungen entgegennehmen, die nicht zur Tilgung von Schulden gegenüber der Liquidationsgesellschaft bestimmt sind. Wie die Bonner Behörde am Donnerstag mitteilte, sei gegen das Institut wegen Insolvenzgefahr ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot erlassen worden, um die Vermögenswerte „in einem geordneten Verfahren“ zu sichern.
Das Bankhaus habe keine systemische Relevanz. Der Bankenverband (BdB) teilte mit, dass das Bankhaus ausschließlich der gesetzlichen Einlagensicherung unterliege und der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) zugeordnet sei. Die EdB schützt im Entschädigungsfall Kundeneinlagen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro pro Einleger. Da das Bankhaus aber kein Mitglied des BdB ist, wirkt es nicht an dessen Einlagensicherungsfonds mit. Die Bilanzsumme belief sich laut Jahresabschluss per Ende 2023 auf knapp 79 Mill. Euro. Ende 2024 waren es dann noch rund 52 Mill. Euro.
2023 folgte freiwilliger Abwicklungsplan
Schon 2023 hatte die Gesellschafterin des Bankhauses einem in Abstimmung mit der BaFin durch die Geschäftsführung erstellten freiwilligen Abwicklungsplan zugestimmt, heißt es auf der Obotritia-Website. Daraufhin wurde 2024, ebenfalls in Abstimmung mit der BaFin, die Liquidation der Bank per 30. September 2024 beschlossen. Die Bank werde ihre Geschäftstätigkeit wie geplant einstellen und ihre Banklizenz zurückgeben. Die bestehenden Aktiv- und Passivgeschäfte würden vertragsgemäß auslaufen, heißt es weiter.
Von Anfang an unter keinem guten Stern
Dabei hatte das Bankhaus Obotritia seine Geschäfte erst 2019 aufgenommen und war vornehmlich als Finanzierer im gewerblichen Immobiliensektor tätig. Über das Fintech Creditshelf hatte es auch Kredite an KMU vergeben. Durch den Abschwung am Immobilienmarkt war das Institut, das zum Portfolio des Unternehmers Ralf Elgeti gehört, unter die Räder gekommen.
Hinzu kam, dass die BaFin bereits 2021 bei einer Sonderprüfung zahlreiche Mängel bei der Bank fand und Maßnahmen zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation anordnete. Doch das Bankhaus klagte gegen die namentliche Bekanntmachung durch die BaFin mit der Begründung, der mögliche Rufschaden stehe zu den festgestellten Mängeln nicht in Verhältnis. Die Gerichte entschieden im Sinne der Aufsicht.
Geschäftsmodell „nicht nachhaltig“
Im Mai 2022 dann der nächste Schlag: Die BaFin schränkte das Geschäft des Bankhauses ein, was laut Obotritia eine Überarbeitung der bisherigen Geschäftsstrategie notwendig machte. Seit dem Frühjahr 2022 habe die Bank kein Neugeschäft mehr gemacht, schreibt die Aufsicht in der heutigen Mitteilung. Das Geschäftsmodell habe sich als „nicht nachhaltig“ erwiesen; schon vor Beendigung des Neugeschäfts habe das Institut defizitär gewirtschaftet.
Im Frühjahr 2023 verhängte die BaFin dann auch noch ein Bußgeld in Höhe von 55.000 Euro. Davon wurden 45.000 Euro fällig, da die Bank die Bestellung von Mitgliedern des Aufsichtsorgans nicht vollständig angezeigt hatte. 10.000 Euro seien wegen verspäteter Anzeige einer Großkreditüberschreitung angesetzt worden.