BaFin-Auflagen

BaFin verlängert Anti-Geldwäsche-Maßnahmen bei N26

Der Sonderbeauftragte der Finanzaufsicht gegen Geldwäsche verlängert seinen Aufenthalt bei N26. Auch auf die Deckelung der Neukunden auf 50.000 pro Monat muss sich die Digitalbank länger einstellen. Die BaFin hat die Maßnahmen nun aktualisiert.

BaFin verlängert Anti-Geldwäsche-Maßnahmen bei N26

N26 steht länger unter Überwachung

BaFin hält an Sonderbeauftragtem und Wachstumsdeckelung wegen Geldwäscherisiken fest

fir Frankfurt

Die deutsche Finanzaufsicht hat ihre wegen Mängeln in der Geldwäschebekämpfung verhängten Maßnahmen gegen N26 verlängert. Bereits am 31. März sei verfügt worden, dass das Mandat des diesbezüglich eingesetzten Sonderbeauftragten sowie die Wachstumsbeschränkungen für Neukunden aufrechterhalten blieben, teilte die BaFin jetzt mit. Die Behörde begründet dies damit, dass N26 trotz einiger Fortschritte “nach wie vor Defizite in seinen Systemen zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung hat”. Ein ersten Sonderbeauftragten hatte die BaFin im Mai 2021 bestellt, der Defiziten in der Geldwäscheprävention nachgehen und ihre Abarbeitung überwachen soll. Sein Mandat wurde jetzt verlängert. Die BaFin hatte der Digitalbank im November 2021 außerdem auferlegt, zwecks Risikoreduzierung die Zahl der Neukunden auf maximal 50.000 pro Monat zu deckeln.

Sobald der mit Geldwäscheprävention betraute Sonderbeauftragte bzw. die BaFin feststelle, dass N26 angemessene Fortschritte bei der Mängelbeseitigung mache, könne die Neukundenwachstumsbeschränkung gelockert werden, heißt es in der BaFin-Mitteilung. Unter anderem müsse gemäß der Anordnung von Mai 2021 die N26 Bank technisch-organisatorische und personelle Maßnahmen vornehmen, um für eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation und vor allem für ein sorgfältiges Verdachtsmeldewesen zu sorgen, also Verdachtsfälle auf Geldwäsche an die Financial Intelligence Unit (FIU) im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften weiterzugeben.

Die Aufseher hatten N26 darüber hinaus mit Mitteilung von November 2021 einen zweiten Sonderbeauftragten ins Haus geschickt, der die Behebung von Mängeln im Risikomanagement überwacht. Diese Anordnung zum Risikomanagement sei mittlerweile jedoch “vollständig erfüllt und ist ausgelaufen”, bekundete N26 am Montag und führte aus, dass sich die aktuellen Maßnahmen der BaFin ausschließlich auf den Bereich Geldwäsche bezögen.

Auch hatte die Aufsicht N26 im Juni 2021 eine Strafe über 4,25 Mill. Euro wegen Defiziten in der Geldwäschebekämpfung aufgebrummt, weil die Bank knapp 50 Geldwäscheverdachtsmeldungen aus den Jahren 2019 und 2020 zu spät eingereicht hatte.

N26 erklärte, mit der BaFin zusammenzuarbeiten, um die aktualisierte Anordnung umzusetzen. Auch habe sie umfassend in Geldwäscheprävention investiert.

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