BaFin veröffentlicht neues Rundschreiben zur Abwicklung
BaFin veröffentlicht neues Rundschreiben zur Abwicklung
sto Frankfurt
Die Finanzaufsicht BaFin hat ihr Rundschreiben zur Unternehmensbewertung im Falle einer Abwicklung überarbeitet und nun eine neue Fassung veröffentlicht. Diese neue Version löse das vorherige Rundschreiben aus dem Februar 2021 ab, hieß es in einer Mitteilung zu Wochenbeginn. Konkret geht es darum, welche Informationen die Banken zur Abwicklungsbewertung bereitstellen müssen und welche Mindestanforderungen an die Informationssysteme gelten.
Das Rundschreiben richtet sich an alle Institute, für die die BaFin als Abwicklungsbehörde zuständig ist, aber nicht, wenn der Abwicklungsplan eine Insolvenz vorsieht. Die Banken müssen alle internen und externen Standardberichte für die Unternehmensbewertung innerhalb von 24 Stunden in einem virtuellen Datenraum bereitstellen können. Die konkreten Daten für die Abwicklung müssen innerhalb von 72 Stunden im Datenraum sein.