BaFin verschärft Vorschriften

Anforderungen an Banken für Videoident erhöht

BaFin verschärft Vorschriften

bg Frankfurt – Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat die im Online-Banking tätigen Kreditinstitute im Rahmen eines Rundschreibens darauf aufmerksam gemacht, dass für das Videoidentifizierungsverfahren (Videoident) ab sofort erhöhte Anforderungen gelten. Damit sollen betrügerische Kontoeröffnungen unter falschen Identitäten verhindert werden.In dem Rundschreiben macht die BaFin sehr detaillierte Vorschriften zum Ablauf des Videoident und geht sogar auf Licht- oder Übertragungsverhältnisse ein – sind die nicht ausreichend, sei der Vorgang abzubrechen und “die Identifizierung auf der Grundlage eines anderen nach (Geldwäschegesetz) GwG zulässigen Verfahrens durchzuführen”.Zu den zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen gehört, dass eine dem Kunden zugesendete TAN unmittelbar zurückgesendet werden muss. Zudem soll die Bank eine zweite Instanz nach dem Vier-Augen-Prinzip bereitstellen, welche den gesamten Vorgang als korrekt bestätigt. Zudem muss der Neukunde bei Kontoeröffnung sofort eine Überweisung von einem anderen Konto aus dem EU-Raum veranlassen – bis zum Geldeingang können keine Gelder vom neuen Konto abgezogen werden. Mit den verschärften Anforderungen an Videoident dürfte für die Banken ein erhöhter Aufwand einhergehen.