BaFin will Versicherer weiterhin entlasten
lee
Versicherer bleiben weiterhin von Teilen des unterjährigen Berichtswesens nach §45 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) befreit, sofern nicht unternehmensindividuelle Folgen aus der Coronakrise dagegen sprechen. Wie die Aufsichtsbehörde BaFin mitteilt, verlängert sie diese im Jahr 2019 getroffene Entscheidung, weil sie sich bewährt habe. Dies schaffe auch mit Blick auf die noch laufende Solvency-II-Review Entlastung.