Berichtspflichten

BaFin will Versicherer weiterhin entlasten

Schon vor der Coronakrise hat die BaFin Versicherer von einem Teil der unterjährigen Berichtspflichten nach §45 Versicherungsaufsichtsgesetz befreit. Diese Regelung soll weiterhin gelten.

BaFin will Versicherer weiterhin entlasten

lee

Versicherer bleiben weiterhin von Teilen des unterjährigen Berichtswesens nach §45 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) befreit, sofern nicht unternehmensindividuelle Folgen aus der Coronakrise dagegen sprechen. Wie die Aufsichtsbehörde BaFin mitteilt, verlängert sie diese im Jahr 2019 getroffene Entscheidung, weil sie sich bewährt habe. Dies schaffe auch mit Blick auf die noch laufende Solvency-II-Review Entlastung.