Risiken

Bank-Immobilien unter verschärfter Aufsicht

Die deutsche Finanzaufsicht nimmt von einigen Finanzinstituten gehaltene Immobilien unter die Lupe. Sie fürchtet im Zuge des absehbar endenden Immobilienbooms Risiken daraus.

Bank-Immobilien unter verschärfter Aufsicht

fir Frankfurt

Die Finanzaufsicht BaFin schaut sich die von acht Finanzinstituten gehaltenen Eigenanlagen in Immobilien genauer an. Sie wolle sich einen detaillierteren Überblick über ihren Immobilienbesitz machen, um herauszufinden, ob daraus Stabilitätsrisiken für die Institute erwachsen können, teilten die Aufseher am Montag mit. Deshalb stehen insgesamt acht Kreditinstitute unter verschärfter Beobachtung.

Ohne Namen zu nennen, gab die BaFin an, dort bereits seit Oktober Prüfungen des Geschäftsbetriebs nach Paragraf 44 Kreditwesengesetz (KWG) und des Jahresabschlusses nach Paragraf 30 KWG vorzunehmen. Sie sollen noch in der ersten Jahreshälfte fortgesetzt und „aufgrund der bisherigen Erkenntnisse“ intensiviert werden, wie es heißt. „Im Fokus steht die Frage, wie werthaltig die Immobilienanlagen der geprüften Institute sind und wie sie in der Bilanz berücksichtigt werden.“

Ende des Booms

Als Anlass des verschärften Vorgehens verweist die Bundesanstalt vor allem  auf den zum Ende kommenden Immobilienboom und auf die Zinswende, die sich beide auf die zu erwartenden Renditen der Finanzinstitute auswirkten. So hätten in den vergangenen Jahren mehr und mehr Finanzhäuser deutlich gemacht, selbst ins Immobiliengeschäft einzusteigen und Investitionen zu tätigen, um Risiken zu streuen und Geschäftsmodelle zu diversifizieren. Dabei seien auch größere Volumina angepeilt worden. „Einige Institute besetzten sogar komplette Wertschöpfungsketten: vom Grundstückserwerb bis zur Fertigstellung des Objekts, inklusive der Auftragsvergabe an einzelne Gewerke“, so die Aufsicht, die als Antwort darauf ihr eigenes Prüfungskonzept entwickelt habe.

Erwartungshaltung formuliert

Die Aufseher wollen beim Blick auf die Immobilienanlagen der von ihnen beaufsichtigten Institute auch die Prozesse unter die Lupe nehmen, um, wie es in der Mitteilung heißt, ein umfassendes Verständnis der Vorgehensweise einzelner Institute beim Management der Immobilienanlagen zu gewinnen. Darauf aufbauend, werde die BaFin nach Inkrafttreten der Novelle der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) „eine klare Erwartung formulieren, wie die Institute für eine angemessene Geschäftsorganisation im Bereich der Eigenanlagen in Immobilien sorgen sollten“.