Bank of England gibt Banken zwei Jahre mehr Zeit

Europäische Mindestanforderungen an Verlustpuffer sollen erst ab 2022 greifen

Bank of England gibt Banken zwei Jahre mehr Zeit

hip London – Die Bank of England hat den von ihr beaufsichtigten Banken zwei Jahre länger Zeit gegeben, ausreichend Verlustpuffer aufzubauen, um eine geordnete Abwicklung zu ermöglichen. Wie die Zentralbank mitteilt, sollen die europäischen Mindestanforderungen MREL (Minimum Requirement for Own Funds and Eligible Liabilities) erst ab dem 1.1.2022 gelten. Zudem sollen die Vorgaben schon für Banken mit weniger als 80 000 Konten gelockert werden. Zuvor war von 40 000 die Rede gewesen.Das Regelwerk soll sicherstellen, dass die Institute zu jeder Zeit eine Mindestquote an Eigenmitteln und Bail-in-fähigen Verbindlichkeiten einhalten. Schon ab dem 1.1.2020 müssen die Banken eine MREL-Übergangsregelung erfüllen. Und bereits ab dem 1.1.2019 müssen die britischen G-SIBs (Global Systemically Important Banks) – Barclays, HSBC, Royal Bank of Scotland und Standard Chartered – den Mindestanforderungen des Financial Stability Board an die Verlustabsorptionsfähigkeit (Total Loss Absorbing Capacity, TLAC) gerecht werden.”Diese Maßnahmen sind ein wesentlicher Meilenstein auf dem Weg dahin, dem ,too big to fail` in Großbritannien ein Ende zu bereiten”, sagte Mark Carney, der Gouverneur der Bank of England. “Die Einführung von MREL wird sicherstellen, dass Banken, die essenzielle wirtschaftliche Funktionen zur Verfügung stellen, über ausreichend Ressourcen verfügen, um eine ordentliche Abwicklung zu gewährleisten – ohne Rückgriff auf öffentliche Mittel und unter Gewährleistung des Zugangs von Haushalten und Unternehmen zu den Dienstleistungen, die sie benötigen.”Ab dem 1.1.2020 werden für G-SIBs und D-SIBs (Domestic Systemically Important Banks) die MREL-Kapitalanforderungen nach folgendem Schema berechnet: 2x Pillar 1 plus 1x Pillar 2A. Alternativ können auch 6 % des Leverage Exposure angesetzt werden. Andere Bail-in-Institute müssen 18 % der risikogewichteten Assets vorhalten.Ab dem 1.1.2022 gilt für G-SIBs: 2x die Summe von Pillar 1 und Pillar 2A. Alternativ kann der höhere Wert genommen werden, der sich beim Vergleich der doppelten Anforderung an die Leverage Ratio mit 6,75 % des Leverage Exposure ergibt. D-SIBs und Sonstige müssen ebenfalls 2x die Summe von Pillar 1 und Pillar 2A vorhalten. Alternativ können sie die doppelte Mindestanforderung an die Leverage Ratio ansetzen.