Banken droht härtere Konkurrenz bei Zahldiensten

EU beschließt Marktöffnung und erhöht Sicherheit

Banken droht härtere Konkurrenz bei Zahldiensten

fed Brüssel – Europas Banken und Sparkassen werden künftig den Wettbewerbsdruck durch neue Anbieter bei Zahlungsdiensten härter zu spüren bekommen. Das EU-Parlament hat die Novelle der entsprechenden EU-Richtlinie (Payment Services Directive, PSD II) abgesegnet. Damit ist die Neufassung praktisch unter Dach und Fach und muss binnen zwei Jahren in nationales Recht übersetzt werden.”Die Novelle der EU-Richtlinie führt zwei neue Kategorien von Anbietern ein, nämlich Zahlungsauslösedienste und Kontoinformationsdienste”, erläutert Oliver Hommel, Zahlungsverkehrsexperte von Accenture. Diese Anbieter agierten bislang noch in einem juristischen Graubereich. Durch die Neufassung der EU-Richtlinie werden sie rechtlich anerkannt. “Banken müssen ihnen künftig europaweit Schnittstellen anbieten”, hebt Hommel hervor. “Die Kreditinstitute können den neuen Wettbewerbern also nicht mehr die Möglichkeit verweigern, Daten im Auftrag des Kunden bei ihnen abzuholen, sie weiterzuverarbeiten und neue Dienstleistungen anzubieten.”Das habe weitreichende Folgen für die Institute. “Banken, die auf diesen Wettbewerb nicht reagieren, laufen Gefahr, zu technischen Kontoführern degradiert zu werden.” Wer künftig nicht selbst innovative Angebote mache, riskiere, den neuen Konkurrenten die eigentliche Verbindung zum Kunden zu überlassen – “und damit die Chance zur Kundenansprache und zum Vertrieb ergänzender Produkte”, mahnt Hommel.Die veränderte Rechtslage werde die Fantasie vieler Dienstleister außerhalb der Kreditwirtschaft beflügeln, ist der Experte überzeugt. Die Konkurrenz werde sich daher wohl nicht nur auf die bereits am Markt befindlichen Anbieter wie zum Beispiel eine Sofort AG in Deutschland beschränken. Dieses Unternehmen prüft im Auftrag des Kunden bei dessen Hausbank in Sekunden, ob der Kunde ausreichend Geld auf seinem Konto hat. Ist das der Fall, erhält der Händler zwar noch kein Geld, aber immerhin eine Bestätigung, dass der Kunde liquide und die Zahlung in Auftrag gegeben ist. Diese Versicherung reicht dem Händler, um ein Flugticket auszustellen oder bestellte Ware auf die Reise zum Kunden zu schicken. Kurzum: Der Kunde muss keine Kreditkarte besitzen, sondern kann auch mit einem Bankkonto, das zum Onlinebanking zugelassen ist, im Internet einkaufen.Neben der Marktöffnung zielt die EU-Novelle auf mehr Sicherheit von Bezahldiensten. “Die Sicherheitsanforderungen werden leicht verschärft und spezifiziert”, erklärt Hommel. Zur Authentifizierung reichten nicht mehr fixe Code- und Passwörter. Vielmehr werde eine dynamische Authentifizierung – wie etwa über die TAN – unter Einbezug der Daten der aktuellen Transaktion verpflichtend. Bei Missbrauch steht der Kunde im Übrigen nur noch bis zu 50 Euro gerade, nicht mehr bis zu 150 Euro. “Banken werden sich in diesem Wettbewerb nur dann behaupten, wenn sie Dienste anbieten, die diese Sicherheitsbedingungen vollständig erfüllen und gleichzeitig eine einfache und bequeme Nutzung ermöglichen”, mahnt Hommel. Folgen für mobile DiensteDie Novelle macht zwar nicht explizit mobile Anwendungen zum Thema. Da sie jedoch die generellen Spielregeln absteckt, hat sie Auswirkungen auch auf mobile Bezahldienste. Hommel rechnet damit, “dass mobile Endgeräte zukünftig die zentrale Kundenschnittstelle darstellen und auf dem PC und sogar in Filialen eher Derivate der mobilen Anwendung genutzt werden”.