Banken dürfen MREL offenlegen

Brüsseler Abwicklungsbehörde stellt Instituten Publikation frei und grenzt sich damit von der EZB ab

Banken dürfen MREL offenlegen

Die EU-Bankenabwicklungsbehörde SRB stellt es Banken frei, das Minimum an Eigen- und wandelbarem Fremdkapital öffentlich zu machen, welches sie von ihnen verlangt. Die Behörde verfolgt damit eine andere Strategie als die EZB-Bankenaufsicht im Fall ihrer Kapitalvorgaben.Von Bernd Neubacher, FrankfurtDie EU-Bankenabwicklungsbehörde Single Resolution Board (SRB) erlaubt den ihr unterstellten Kreditinstituten die Publikation der ihnen vom SRB auferlegten Mindestanforderungen ans Eigen- und wandelbare Fremdkapital (Minimum Requirement for Own Funds and Eligible Liabilities/MREL), das vorzuhalten ist, um eine etwaige Abwicklung zu ermöglichen. Dies hat eine Sprecherin der Behörde der Börsen-Zeitung mitgeteilt. “Das SRB wird sich nicht in die Entscheidung von Banken einmischen, ob sie ihre MREL publizieren oder nicht. Dies wird von den Banken abhängen und hauptsächlich von marktregulatorischen Anforderungen oder der sich entwickelnden Praxis”, teilt sie mit.Für Europas Banken, für welche der SRB derzeit die MREL-Quoten erarbeitet, bedeutet dies eine Entlastung. Denn sie laufen damit nicht mehr Gefahr, in einen Konflikt zwischen widersprüchlichen Anforderungen einer Behörde einerseits und wertpapieraufsichtlichen Bestimmungen sowie Forderungen von Anlegern andererseits zu geraten. Zugleich grenzt sich der SRB von der Bankenaufsicht der EZB ab. Die hatte die direkt von ihr beaufsichtigten Banken davon abzuhalten versucht, die ihnen im Zuge der bankaufsichtlichen Überprüfung (Supervisory Review and Evaluation/SREP) vorgegebenen Kapitalmindestanforderungen offenzulegen. Erst nachdem auch die European Banking Authority (EBA) sich in dieser Frage offen gegen die EZB gestellt hatte, hatten Europas Bankenaufseher eingelenkt. Intransparenz hinsichtlich solcher Quoten eröffnet Aufsehern Spielraum bei Interventionen und Sanktionen, auch verhindert sie, dass ohnehin schwächere Banken rasch in den Fokus des Marktes geraten. Im Falle der SREP-Quote hatte die EZB ihre Rechnung nicht nur ohne die EBA, sondern auch ohne die Anleger und speziell die Zeichner hybrider Kapitalinstrumente gemacht. Schließlich drohen ihnen Ausschüttungen auszufallen, sinkt die Kapitalquote unter die aufsichtsrechtlich relevante Marke. Deshalb ist die Frage, ob die MREL-Quote publik werden kann, für die Kreditwirtschaft relevant.Die Brüsseler Bankenabwicklungsbehörde unter Leitung von Elke König, Ex-Präsidentin der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), will ihre MREL-Quoten nach Einzelfallprüfung noch im laufenden Jahr festlegen, wie sie auf Anfrage mitteilt. Die dazu erforderlichen Daten begann sie im Februar einzusammeln.Damit kommen auf alle direkt von der EZB beaufsichtigten Institute, aber auch auf 16 weitere grenzüberschreitend tätige Bankengruppen, unter ihnen fünf mit deutschen Einheiten (siehe Tabelle), neue Kapitalanforderungen zu. Während sich Eigenkapitalvorgaben des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht oder die SREP-Quote der EZB auf das Verhältnis von Eigenkapital und Risikoaktiva beziehen oder im Fall der Leverage Ratio auf Eigenmittel und Bilanzsumme abstellen, schreibt MREL einen Mindestanteil von Eigenkapital samt wandelbarem Fremdkapital an der Bilanzsumme vor. Ein ähnliches Konstrukt findet sich in den Vorgaben zum Verlustpuffer Total Loss Absorbing Capacity (TLAC), welche ein Mindestverhältnis von Eigenkapital zu Risikoaktiva bzw. Bilanzsumme vorschreiben und dabei zumindest hierzulande auch unbesicherte vorrangige Verbindlichkeiten berücksichtigen. Manche Bank dürfte dennoch ihre Bilanzrelationen neu durchrechnen müssen. “Derzeit sieht das SRB keinen Anlass, seinen Grundsatz zu ändern: MREL von nicht weniger als 8 % – aber auf Einzelfallbasis möglicherweise deutlich darüber – werden generell als Startpunkt für die größten Banken in der Bankenunion verlangt werden”, heißt es beim SRB.Für die Deutsche Bank etwa, die als global systemrelevantes Institut sowohl TLAC- als auch MREL-Vorgaben erfüllen muss, bedeutet dies, dass sie an MREL-Mitteln gut 139 Mrd. Euro vorhalten muss, wahrscheinlich sogar deutlich mehr, denn “bei sehr komplexen Instituten kann die Anforderung auch höher sein”, wie SRB-Chefin König im vergangenen Jahr sagte. Was die ab 2019 zu erfüllenden TLAC-Vorgaben angeht, so liegt die Deutsche Bank eigener Einschätzung zufolge derzeit um 25 Mrd. Euro über der Anforderung. Inwieweit Banken aber die MREL-Vorgaben erfüllen können, wird vor allem davon abhängen, welche Schuldtitel als MREL anerkannt werden. Dies will der SRB festlegen, wenn er über die Quote der einzelnen Banken entschieden hat.