Arbeitsmarkt

Banken prüfen Homeoffice im Ausland

Immer mehr deutsche Banken prüfen, ob sie Homeoffice auch im Ausland erlauben sollen. Steuern und Sozialversicherung spielen eine wichtige Rolle.

Banken prüfen Homeoffice im Ausland

Bloomberg Frankfurt

Mehrere deutsche Banken prüfen, ob sie Homeoffice auch im Ausland erlauben sollen. BayernLB und DZ Bank haben dazu schon Regelungen getroffen und sind damit Vorreiter im Sparkassen- und Genossenschaftssektor. Externe Berater berichten von verstärkten Anfragen zur Thematik, während das Wort Workation (eine Kombination der beiden englischen Begriffe für Arbeiten und Urlaub) in Jobbewertungsportalen immer öfter auftaucht.

Zu den Häusern, die sich mit Workation beschäftigen, zählt auch die DekaBank. Sie plant, im Laufe dieses Jahres „die Rahmenbedingungen für mobiles Arbeiten im Ausland zu schaffen“, sagte eine Sprecherin. Die LBBW arbeitet nach eigenen Angaben an einer Regelung, und die He­laba prüft die Möglichkeit zum Homeoffice im Ausland.

Bei der BayernLB ist Workation bereits seit August in ausgewählten Staaten der Europäischen Union möglich. Pro Jahr stehen bis zu 20 Tage zur Verfügung, wobei maximal 10 Tage am Stück genommen werden dürfen. Bei der DZ Bank können Mitarbeiter in Ausnahmefällen bis zu 18 Tage pro Jahr aus dem EU-Ausland arbeiten, sofern die Führungskraft zustimmt.

„Die Anzahl der Anfragen im Zusammenhang mit sämtlichen internationalen Mitarbeitereinsätzen – von einem kurzen Workation-Aufenthalt bis hin zum dauerhaften Homeoffice im Ausland – hat sich um ein Vielfaches erhöht“, sagte Heidi Schindler von EY. Ähnliches berichtete Daniel Lafrentz von PwC: „Grenzüberschreitende Flexibilität beim Arbeitsort ist in den Personalabteilungen als sehr attraktiver Benefit für Beschäftigte angekommen.“ Auslöser sei vor allem der Mangel an Fachkräften gewesen.

Laut Sarah Klachin von der Kanzlei Pinsent Masons LLP hat es gute Gründe, dass Banken und andere Unternehmen das Arbeiten im Ausland aber oft auf die EU und bestimmte Zeiträume beschränken. So sei bei Workation in einem EU-Staat kein gesonderter Aufenthaltstitel und keine Arbeitserlaubnis notwendig, wohingegen dies anderswo oft individuell geprüft werden müsse. Datenschutz,- Steuer- und Sozialversicherungsaspekte würden ebenfalls eine Rolle spielen. Auch die DZ Bank verweist darauf, dass die Beschränkung auf 18 Tage pro Jahr steuerliche Gründe habe.

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