Bankenregulierung unter der Lupe
wf Berlin – Das Bundesfinanzministerium lässt die ökonomischen Wirkungen der zahlreichen Regulierungsgesetze für den Finanzsektor in einem Gutachten untersuchen. Dies hat der parlamentarische Staatssekretär Michael Meister (CDU) in einem Schreiben den Regierungsfraktionen des Bundestags mitgeteilt. “Das Bundesministerium der Finanzen erachtet eine Überprüfung der ökonomischen Auswirkungen von Regulierungsmaßnahmen für sehr wichtig”, schreibt Meister. “Dies gilt insbesondere nach so intensiven Neuregelungen, wie sie nach der Finanzkrise getroffen wurden.”Das Bundesfinanzministerium kommt damit einem Wunsch aus dem Parlament von CDU/CSU und SPD nach. Bereits im Koalitionsvertrag hatte sich Schwarz-Rot verständigt, “das Zusammenwirken von Regulierungsmaßnahmen gemeinsam mit der BaFin auf Praktikabilität und Zielgenauigkeit (zu) überprüfen”. Die Finanzbranche klagt seit geraumer Zeit über die umfassende Regulierung, die sie nach der Finanzkrise ereilt hat. Dabei führt sie an, dass teilweise widersprüchliche Maßnahmen beschlossen wurden oder solche, die zu Doppelarbeiten führen. Schlechte DatenlageIm vergangenen Sommer hatte das Bundesfinanzministerium dem Bundestag einen Statusbericht zu Wechselwirkungen von Regulierungsmaßnahmen seit Ausbruch der Finanzkrise vorgelegt und dabei angekündigt, Inkonsistenzen im neuen Ordnungsrahmen für die Finanzmärkte zu beseitigen. Die vom Finanzsektor erhoffte Deregulierung ist allerdings ausgeblieben. In dem Bericht geht das Ministerium auf Kritikpunkte aus der Finanzbranche und von Anlegerschützern ein. Eine Analyse der ökonomischen Wirkungen fehlt mangels Datenmaterial.Daran hat sich bis heute wenig geändert. Meister weist in den Schreiben darauf hin, dass es bei derzeitiger Datenlage sowie den “methodischen Herausforderungen” schwierig sei, belastbare Aussagen zu treffen. Deutschland will dazu beitragen, dieses Defizit zu beseitigen, und die Methode der ökonomischen Analyse der Finanzmarktregulierung bei seiner G 20-Präsidentschaft 2017 zu einem wichtigen Thema machen. Auch die laufenden Arbeiten der EU-Kommission dazu sollen einbezogen werden. Allein an diesem Zeitplan ist abzusehen, dass das geplante Gutachten sicher kein Schnellschuss werden wird. Ergebnisse dürften erst für die nächste Legislaturperiode relevant werden. Zunächst steht die Ausschreibung für die Vergabe des Gutachtens an.