Bankenrettung in Zypern war korrekt

Börsen-Zeitung, 21.9.2016 ahe Brüssel - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Schadenersatzklagen im Zusammenhang mit der Bankenrettung in Zypern 2013 abgewiesen. Es sei hier um ein "dem Gemeinwohl dienendes Ziel" gegangen, nämlich die Stabilität...

Bankenrettung in Zypern war korrekt

ahe Brüssel – Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Schadenersatzklagen im Zusammenhang mit der Bankenrettung in Zypern 2013 abgewiesen. Es sei hier um ein “dem Gemeinwohl dienendes Ziel” gegangen, nämlich die Stabilität des Bankensystems im Euro-Währungsgebiet insgesamt zu sichern, erklärten die Luxemburger Richter. Da zudem die Gefahr finanzieller Verluste, die Anlegern der betroffenen Banken im Fall von deren Zahlungsunfähigkeit unmittelbar gedroht hätten, berücksichtigt werden müsse, sehe das Gericht auch keine Verletzung der Eigentumsrechte der Kläger.Im März 2013 hatte die EU-Kommission im Namen des Europäischen Stabilitätsmechanismus ESM eine Vereinbarung mit Zypern unterzeichnet, in der dem Land finanzielle Unterstützung zugesagt wurde. Zwei in Schieflage geratene Banken wurden umstrukturiert. Mehrere Kunden, die erhebliche Wertverluste bei ihren Einlagen verbuchen mussten, waren sodann vor Gericht gezogen.