Dora-Verordnung

„Barcode für Finanzakteure“ entzweit Europa

Die EU-Regulierer ESMA, EBA und EIOPA wenden sich gegen das Ansinnen der EU-Kommission, neben der verbreiteten Finanzkennnummer LEI auch den European Unique Identifier (EUID) zu akzeptieren, wenn Dienstleister im Rahmen der nahenden Dora-Verordnung für Finanzadressen tätig werden.

„Barcode für Finanzakteure“ entzweit Europa

LEI-Kennung entzweit Europa

EU-Finanzregulierer und Kommission uneins, welche Identifikationsnummern zulässig sind

jsc Frankfurt

Die europäischen Regulierer warnen die EU-Kommission vor der Nutzung mehrerer Kennnummern für die Identifikation von Dienstleistern für den Finanzsektor: Anders als der „Legal Entity Identifier“ (LEI) sei der „European Unique Identifier“ (EUID) weniger umfassend und könne nicht in gleicher Weise automatisch verarbeitet werden, hält der Wertpapierregulator ESMA fest. Die Behörde will nun in einer Umfrage herausfinden, wie EUID und LEI in der Praxis genutzt werden.

ESMA, EBA und EIOPA versus Kommission

Zuvor hatten ESMA und die Regulatoren für Banken und für Versicherungen, also EBA und EIOPA, in einer gemeinsamen Stellungnahme vor der Akzeptanz des EUID gewarnt. Wenn Unternehmen ebenfalls den EUID statt den LEI nutzten, drohe Mehraufwand für Marktteilnehmer und Aufseher, hielten die drei Behörden in der vergangenen Woche fest. So seien notwendige Datenfelder noch gar nicht eingeplant und auch die Verifikation werde erschwert.

Die Behörden beziehen sich dabei auf Detailregeln zur EU-Verordnung Dora, die Finanzunternehmen zu Cybersicherheit und digitaler Resilienz verpflichtet und im Januar 2025 in Kraft tritt. Finanzunternehmen müssen künftig Dienstleister in der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) identifizieren. Umstritten ist also, ob sie dabei die EUID-Kennziffer nutzen können oder aber an die LEI-Kennung gebunden sind. Auch für die Kryptoverordnung Mica könnte der Streit relevant sein, da sich auch Käufer und Verkäufer von Kryptowerten identifizieren müssen.

Beide Kennziffern verbreitet

Verbreitet sind bereits beide Kennziffern. Der LEI ist als „Barcode für Finanzakteure“ speziell für Finanzgeschäfte verpflichtend und etabliert. Weltweit sind 1,5 Millionen Kennnummern aktiv. Der Code aus 20 Stellen wird in Deutschland unter anderem von der WM Gruppe vergeben, die auch Verlag der Börsen-Zeitung ist.

Der EUID wiederum wurde als europäischer Standard neben den nationalen Firmenregistern eingeführt und zählt nach Auskunft der EU-Kommission rund 20 Millionen Einträge. Anders als der LEI ist die Nummer kostenlos erhältlich, aber nicht speziell auf den Finanzmarkt zugeschnitten.

Kampf um Deutungshoheit

Die EU-Kommission stellt sich hinter den EUID: Die Kennziffer werde bereits von einer Mehrheit der Unternehmen genutzt, schreibt John Berrigan, Generaldirektor für Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und Kapitalmarktunion, in einen offenen Brief an ESMA-Chair Verena Ross.

In der Auseinandersetzung geht es auch um Deutungshoheit. Die EU-Kommission beruft sich auf das Proportionalitätsprinzip: Der Aufwand für Unternehmen, die IKT-Dienstleistungen für Finanzadressen anbieten, soll also überschaubar bleiben, so dass ein LEI nicht zwingend erforderlich ist. Die ESMA wiederum verweist auf einen Kriterienkatalog, den die Regulatoren aufgestellt haben. Eine Identifikationsnummer muss demnach zum Beispiel eindeutig, neutral, skalierbar und verlässlich sein. Die ESMA will die Überprüfung der Kriterien im eigenen Wirkungskreis verortet sehen.

Die EU-Regulierer ESMA, EBA und EIOPA wenden sich gegen das Ansinnen der EU-Kommission, neben der verbreiteten Finanzkennnummer LEI auch den European Unique Identifier (EUID) zu akzeptieren, wenn Dienstleister im Rahmen der nahenden Dora-Verordnung für Finanzadressen tätig werden.

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