Basel flexibilisiert Risikovorsorge
bn Frankfurt – Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht schafft Freiräume für die Behandlung von Belastungen im Zuge der Coronakrise durch Kreditinstitute. Das Gremium hat über diverse Erleichterungen bei der Bildung von Risikovorsorge informiert. So müssen Banken Krediten, für die in der Krise der Staat garantiert, nur das Risikogewicht des jeweiligen Staates zuordnen, wie mitgeteilt worden ist. Zudem dürfen sie die Dauer von Zahlungsmoratorien infolge der Coronakrise unberücksichtigt lassen, wenn es darum geht, ob Zinszahlungen länger als 90 Tage überfällig sind. Hat ein Schuldner Zugang zu öffentlichen Garantien, soll dies überdies nicht automatisch dazu führen, dass eine Forderung als gestundet gilt.Darüber hinaus ändert der Baseler Ausschuss die Übergangsvereinbarungen für die regulatorische Behandlung erwarteter Kreditverluste nach dem in die Kritik geratenen Bilanzstandard IFRS 9. Staaten dürfen die Übergangsregelungen demnach nun auch dann anwenden, wenn sie diese bisher nicht nutzten. Sie können es zudem Banken gestatten, zwischen den beiden Ansätzen zur Berechnung entsprechender Anpassungsbeträge zu wechseln. Ebenso können Staaten “alternative Methoden” nutzen, um die Differenz zwischen Risikovorsorge nach dem “Expected Loss Model” gemäß IFRS 9 und dem herkömmlichen “Incurred Loss Model” zu ermitteln. Nicht zuletzt dürfen Banken im laufenden sowie im kommenden Jahr die von ihnen errechneten Anpassungsbeträge “bis zu 100 %” ihrem harten Kernkapital hinzurechnen, um diese in den darauffolgenden drei Jahren abzutragen, wie weiter mitgeteilt worden ist.