Basel weicht Liquiditätsquote auf

LCR greift erst 2019 voll - Kreis anrechenbarer Aktiva erweitert - Vorgaben reduziert

Basel weicht Liquiditätsquote auf

bn Frankfurt – Die kurzfristige Liquiditätsquote für Banken wird um mehrere Jahre verschoben und tritt dann nur in deutlich abgeschwächter Form in Kraft. Darauf hat sich der Baseler Ausschuss der Bankenaufseher geeinigt, wie die ihn beaufsichtigende Group of Central Bank Governors and Heads of Supervision (GHOS) am Sonntag nach monatelangen Verhandlungen der Reguliererrunde mitteilte. Den Angaben zufolge wird die Liquidity Coverage Ratio (LCR) in vollem Umfang erst ab 2019 gelten. Anfang 2015, zum zunächst geplanten Starttermin, werden Banken sie nur zu 60 % erfüllen müssen, ehe dieser Anteil jährlich um 10 Prozentpunkte steigt.Ferner lockert der Ausschuss seine Definitionen, was hochliquide Aktiva sowie Nettozahlungsabflüsse in Stresssituationen angeht. Nicht zuletzt wird Banken ermöglicht, in “Perioden von Stress” bei Bedarf auf ihr von der LCR vorgegebenes Polster an liquiden Aktiva zurückzugreifen.Ursprünglich hatten Banken ihrer Aufsicht schon ab Beginn dieses Jahres melden sollen, inwieweit sie die Vorgaben der LCR erfüllen. Bis zum Jahreswechsel aber hatte sich der Ausschuss der Bankenaufseher nicht auf eine Definition der LCR einigen können. Streit war vor allem in der Frage entbrannt, welche Arten von Assets als “hochliquide” in vollem Umfang zur Erfüllung der Vorgaben herangezogen werden dürften.Die LCR sollte sicherstellen, dass Banken im Notfall 30 Tage lang ohne externe Liquiditätszufuhr flüssig bleiben können, weil ihr Bestand an hochliquiden Aktiva größer ist als die Summe der Nettobarabflüsse auf Einmonatssicht. Diese Vorgabe gilt auch künftig, die Regulierer haben in dieser Bruchrechnung aber den Zähler breiter und den Nenner enger gefasst. Ursprünglich hatte der Ausschuss vor allem Bares, Staatsanleihen sowie Zentralbankguthaben als hochliquide Aktiva zulassen wollen, andere Assets sollten mehr oder minder hohen Abschlägen unterliegen. So hatte das Gremium davon gesprochen, Unternehmensanleihen ab einem Rating von “A-” möglicherweise, mit bis zu 40 % Abschlag versehen, einzubeziehen. Nun sollen Banken auch mit “BBB-” bewertete Bonds heranziehen dürfen, ferner Aktien, versehen mit 50 % Haircut, sowie Hypothekenverbriefungen ab einem Rating von “AA” mit einem Abschlag von 25 %. Mit diesen Assets sollen Banken bis zu 15 % der Quote erfüllen können.Zudem räumt der Ausschuss nationalen Aufsehern die Option ein, Zentralbank-Mindestreserven oder auch Übernachtguthaben der Banken nach Belieben den hochliquiden Aktiva zuzurechnen. Dem Zusammenspiel von LCR und der Bereitstellung von Zentralbankfazilitäten wolle der Baseler Ausschuss sich in seiner weiteren Arbeit widmen, heißt es. Im Belieben der AufseherMit der Zulassung von Hypothekenverbriefungen kommt das Gremium einer Forderung von US-Banken entgegen, wie es in der US-Presse heißt. In den USA ist die Einführung von Basel III, deren Teil die Liquiditätsquote ist, zuletzt allerdings auf unbestimmte Zeit verschoben worden. In den vergangenen Monaten ebenfalls vernehmbare Forderungen, auch Gold als hochliquides Asset zuzulassen, fanden in Basel offenbar kein Gehör.Für eine Erweiterung des Kreises anrechenbarer Aktiva hatten nicht nur Banken plädiert. Bundesbank-Vizepräsidentin Sabine Lautenschläger machte sich Anfang November im Interview der Börsen-Zeitung auch unter dem Aspekt der Diversifikation für eine Ausweitung stark: “Ich war immer dafür, dass man nicht alle Eier in einen Korb legt, denn weder sind Staatsanleihen immer hochliquide, noch sind sie immer risikolos”, sagte sie. Die Deutsche Kreditwirtschaft begrüßte zu Wochenbeginn die Ausweitung. Da aber nach wie vor 60 % des Liquiditätspuffers aus Zentralbankguthaben und Staatsanleihen bestehen sollten, bestehe für Banken noch immer nur ein geringer Spielraum, den Puffer balanciert auszufüllen, hieß es: “Angesichts der aktuellen Lage in Europa fällt es schwer, diese einseitige Präferenz für Staatsanleihen nachzuvollziehen.”Entgegen kommen die Änderungen Gegnern strenger Regeln auch bei den unterstellten Mittelabflüssen. War im Falle “nicht operativer” Einlagen von Unternehmen abseits des Finanzsektors erst eine Abflussrate von 75 % geplant, so liegt sie nun bei 40 %. Bei von einer Einlagesicherung erfassten Depositen senkte der Ausschuss das Ausmaß um 20 Prozentpunkte auf 20 %. Was gesicherte Retail-Einlagen betrifft, so sollen diese im Krisenfall nur zu 3 % anstatt zu 5 % abgezogen werden. Im Falle ungenutzter Teile von zum Beispiel Nichtfinanzunternehmen eingeräumten Liquiditätslinien schrumpft die Rate gar von 100 % auf 30 %.