Bei Basel III hinken 13 Länder hinterher

Ausschuss pocht auf schnelle Umsetzung - Korrekturbedarf bei Risikomodellen

Bei Basel III hinken 13 Länder hinterher

ssc Frankfurt – 13 von 27 Mitgliedsländern des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht haben noch keine endgültigen Gesetze zur Umsetzung der neuen Eigenkapitalregeln vorgelegt und damit den Stichtag 1. Januar 2013 verpasst. Hierzu zählen neben Deutschland und acht weiteren EU-Staaten unter anderem die USA, wie das Baseler Gremium in einem aktuellen Fortschrittsbericht moniert.All diese Länder hätten mittlerweile zwar Entwürfe veröffentlicht, müssten aber so bald wie möglich endgültige Fassungen folgen lassen, fordert der Ausschuss. Als Musterknaben mit bereits vollständiger Basel-III-Implementierung präsentieren sich unter anderem Australien, China, Japan, Kanada und die Schweiz. Die USA hingegen fallen durch eine nur teilweise Umsetzung auch der Vorgänger-Regelwerke Basel II und Basel 2.5 auf (siehe Grafik).Der Baseler Ausschuss, dem Vertreter von Zentralbanken und Aufsichtsbehörden der 27 Mitgliedstaaten angehören, nimmt nun insbesondere diejenigen Länder in die Pflicht, in denen Basel III noch nicht in Gesetzesform gegossen ist, obwohl dort als global systemrelevant eingestufte Banken angesiedelt sind. Das gilt unter anderem für Deutschland mit der Deutschen Bank sowie für die USA, Großbritannien, Frankreich und Spanien mit jeweils mehreren Instituten, die der Finanzstabilitätsrat im Herbst 2012 als global systemrelevant einstufte. Institute verbessern QuotenNeben seiner Kritik an der schleppenden Gesetzgebung lobt der Ausschuss die praktischen Fortschritte der Institute bei der Stärkung ihrer Kapitalquoten. So hätten große internationale Banken per Mitte 2012 im Durchschnitt eine Kernkapitalquote (Common Tier 1) von 8,5 % aufgewiesen, 1,4 Prozentpunkte mehr als ein Jahr zuvor. Die Kapitallücke derjenigen Institute, die die vollen Basel-III-Vorgaben noch nicht erfüllten, sei um 250 Mrd. Euro auf kumuliert rund 200 Mrd. Euro geschrumpft. Unzufrieden zeigt sich das Gremium indes mit den großen Abweichungen in den Risikomodellen der Banken, die für die Berechnung der Quoten herangezogen werden. Nach ersten, im Januar veröffentlichten Ergebnissen hätten sich die Risikoaktiva in den Handelsbüchern der betrachteten Banken zum Teil sehr stark voneinander unterschieden, ohne dass sich dies aus den Geschäften selbst begründen ließe (vgl. BZ vom 1. Februar). Vorläufige Resultate einer Untersuchung der Bankbücher deuteten hier auf eine ähnliche Situation hin.Um diesem Problem zu begegnen, könnten unter anderem die Transparenzpflichten für die Institute gegenüber Öffentlichkeit und Aufsehern erweitert werden, schreibt der Ausschuss. Auch eingeschränkte Wahlmöglichkeiten bei den Risikomodellen seien eine Option. Schließlich könnte auch die Aufsichtspraxis der Länder bei der Genehmigung der Risikomodelle stärker angeglichen werden, um Abweichungen zu reduzieren, heißt es in dem Bericht.