Bei fondsgebundener Lebensversicherung am Ball bleiben

Vermögensallokation stets im Blick haben - Faktischen und systembedingten Maßnahmen kommt entscheidende Rolle für Kundenschutz zu

Bei fondsgebundener Lebensversicherung am Ball bleiben

In Deutschland werden gerade emotionale Diskussionen in Bezug auf die Bonität von Lebensversicherungen geführt. Fragen wie: Ist meine Lebensversicherung noch sicher? werden neben den renditebezogenen nicht nur in der Öffentlichkeit und den Medien diskutiert.Das Thema ist vielschichtig und vor allem müssen die Argumente gegeneinander abgewogen werden, nicht zuletzt ist darauf zu achten, dass es erhebliche Unterschiede zwischen deutschen und Luxemburger Lebensversicherungen gibt. Insbesondere ist zu berücksichtigen, dass alle fondsgebundenen Lebensversicherungen eine besondere Produktgruppe sind. Produktbezogene ArgumenteEine Risikolebensversicherung oder eine Kapitallebensversicherung ist vor allem von fondsgebundenen Lebensversicherungen oder sogenannten “Unit-linked”-Versicherungen zu unterscheiden. Eine Kapitallebensversicherung gibt dem Kunden einen schuldrechtlichen Anspruch gegen das Versicherungsunternehmen an die Hand. Dieser Auszahlungsanspruch wird in seiner Bonität meistens in Abhängigkeit von der Kreditwürdigkeit der Lebensversicherung bewertet. Denn hier wird der Kunde nur über die nach dem Versicherungsanlagengesetz geregelten Anlagen an einem gemeinsamen Deckungsstock beteiligt. Es gibt keine mehr oder weniger direkte Zuordnung zwischen eingezahlter Prämie und dem von der Versicherung getätigten Investment.Die Versicherung befriedigt ihre Versicherungsnehmer aus den Erträgen und Ergebnissen ihrer Investments. Das heißt aber, dass alle Versicherten einer Versicherung an den Investitionen der Versicherung partizipieren. Vereinfacht gesagt: werden hier weniger Erträge erwirtschaftet, so werden die Erträge für alle Versicherungsnehmer geringer; steigen die Erträge, so werden die Gewinnbeteiligungen der Versicherungsnehmer höher ausfallen.Neben dem Investitionserfolg haben die Versicherungen dem Kunden beim Verkauf ihrer Produkte Garantiezinsen versprochen. Das sollte eine Versicherung zum Sparbuch attraktiver machen. So gab es einmal in alten Verträgen Garantiezinsen von jährlich 4 %. Besitzt ein Kunde noch so einen Vertrag, so ist dieser sehr attraktiv, wenn das allgemeine Zinsumfeld heute um 1,0 % oder noch niedriger liegt. Ob das Versprechen eingehalten werden kann, hängt besonders von der Kapitalkraft des Unternehmens und dem Anlageerfolg der investierten Prämien der Versichertengemeinschaft ab. Können diese Zinsen nicht erwirtschaftet werden, so muss der Versicherer die versprochenen Zinsen aus seinem Eigenkapital bedienen.Damit wird klar, dass die abgegebenen Versprechen die Versicherer binden, denn die Versprechen sollten von den Versicherungsunternehmen eingehalten werden können. Ob eine Versicherung das kann, soll die sogenannte Bonität eines Unternehmens bestätigen. Obwohl die Ratingagenturen in der Finanzkrise und danach immer kritisiert wurden, werden der Markt und der Kunde in diesem Zusammenhang eine Versicherung immer nach dem Rating, der Bonitätsbewertung, einer anerkannten Agentur bewerten.Bei einer fondsgebundenen Lebensversicherung sieht die Sachlage ein wenig anders aus. Bei fondsgebundenen Lebensversicherungen trägt der Kunde das Risiko, die Wertentwicklung der Anlagen in Verbindung mit seinem Versicherungsvertrag – mit Gewinnen und Verlusten. Die Anlagen werden in der Bilanz der Versicherung auch gesondert ausgewiesen. Hat die Versicherung kein zusätzliches Garantieverzinsungsversprechen abgegeben, so reduziert sich das Risiko des Kunden um einiges. Problematisch wird es für deutsche Versicherungen aber deshalb, weil sie meistens beide Produkte verkauft haben oder sogar fondsgebundene Versicherungen mit Garantieverzinsungsversprechen veräußert haben. Hier kann ein Produkt im aktuellen Niedrigzinsumfeld durchaus zur bestandsgefährdenden Belastung für das gesamte Unternehmen werden.Insofern sind die Unternehmen, die sich nur auf fondsgebundene Lebensversicherungen spezialisiert haben, wesentlich im Vorteil da sie diese Risiken nicht abdecken müssen. Der Kunde muss in diesem Zusammenhang nicht auf die Finanzkraft der Versicherung hoffen, da hier weder Zinsen versprochen werden oder die Wahrscheinlichkeit der Einhaltung des schuldrechtlichen Versprechens am Ende der Laufzeit zu bewerten ist.Bei deutschen Versicherungen werden alle Prämien der Versicherten gemeinsam durch die Versicherung verwaltet. Eine Trennung und gesonderte Verwaltung der gezahlten Prämien pro Police erfolgt nicht. Natürlich ist das Vermögen der Prämien gesondert vom Vermögen der Versicherung verbucht. Der Kunde weiß aber nicht, welche konkreten Anlagerisiken die Versicherung im Detail in Verbindung mit seinem Vertrag eingegangen ist. Natürlich sind die Vorschriften des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) zu beachten, aber die Qualität der Investitionen des Versicherungsunternehmens kann der Versicherungsnehmer selbst nicht prüfen. Er muss sich hier auf die Aussagen der Wirtschaftsprüfer im jeweiligen Geschäftsbericht verlassen und auf die Kontrolle durch die Versicherungsaufsicht bauen.Theoretisch erfolgt in Deutschland die Abwicklung einer insolventen Versicherung unter Aufsicht der Versicherungsaufsicht, indem das bestehende Vermögen der Versicherung auf die leistungsfrei gestellten Versicherungsverträge verteilt wird. Dies braucht einige Zeit und Verwaltung.Dagegen sind bei Luxemburger Versicherungen, die fondsgebundene Policen anbieten, die Prämien jeweils in einzeln verwalteten Deckungsstöcken gesondert nach Verträgen verbucht. Nach der Verbuchung der Prämie im einzelnen Deckungsstock wird entsprechend der gewählten Anlagestrategie durch die Versicherung investiert und pro Versicherungsvertrag sind die erfolgten Investitionen für den Kunden nachvollziehbar. Damit kann sich der Kunde selbst ein Bild über die Qualität der Einzelinvestments machen. Die Kosten- und Gebührentransparenz wird damit erleichtert. Bei Investmentfonds oder Indexpapieren sind die Einzelkomponenten bestimmbar. “Dreieck der Sicherheit”Als sogenanntes “Dreieck der Sicherheit” wird ein multilateraler Vertrag bezeichnet, der zwischen der Luxemburger Versicherungsaufsicht und der jeweiligen, die Wertpapiere verwahrenden Bank und der Versicherung geschlossen wird. Damit ermöglicht das Großherzogtum, dass für alle Wertpapierverwahrstellen in Luxemburg und in EU-Mitgliedstaaten der gleiche Kundenschutz zur Anwendung kommt, der im Fall der Fälle eine direkte Zuordnung der pro Vertrag erfolgten Investitionen mit dem zugrundeliegenden Risikoprofil ermöglicht. Auf Ebene der wertpapierverwahrenden Bank wird die Bonität dieser Bank von reduzierter Bedeutung, da immer in privilegiert aussonderungsfähige Wertpapiere investiert wird und Bargeldbestände gering gehalten werden.Fazit – Wie die Finanzkrise gezeigt hat, konnten sogenannte “Ratings” nicht vor dem Totalverlust von Investitionen schützen. Von daher spielen die faktischen und systembedingten Maßnahmen eine größere Rolle für den Kundenschutz als eine subjektive Drittmeinung. Wir bewerten daher aufgrund der umfassenden Transparenz und der vorliegenden regulatorischen Vorgaben den Schutz der Versicherungsnehmer und ihrer Investitionen systembedingt in Luxemburg höher. Von Zeit zu Zeit überprüfenDa bei fondsgebundenen Luxemburger Lebensversicherungen kein Anlageerfolg in Form einer bestimmten Verzinsung geschuldet wird, ist es für den Versicherungsnehmer absolut ratsam und angezeigt, die von ihm gewählten Strategien von Zeit zu Zeit gemeinsam mit seinen Beratern zu überprüfen und an den Anlagehorizont beziehungsweise eventuell veränderte wirtschaftliche Rahmenbedingungen anzupassen. Die unbegrenzte Laufzeit der Versicherungen von einigen Anbietern zwingt den Versicherungsnehmer zudem nicht zu einem wirtschaftlich ungünstigen Zeitpunkt, den Vertrag zu beenden. Es muss dem Anleger klar sein, dass eine fondsgebundene Lebensversicherung viele Vorteile hat. Sie ist aber auf keinen Fall ein Finanzprodukt, bei dem man sich nach Zeichnung zurücklehnen darf und alles den Märkten überlassen sollte – hier ist in jedem Fall eine Sensibilisierung des Kunden durch seine Berater erforderlich, der Kunde sollte eigeninitiativ – soweit er das nicht an seine Berater delegiert hat – seine Vermögensallokation stets im Blick haben.—Alexander P. Letzsch, Mitglied der ACA