Beistand für Credit-Suisse-Kunden
dz Zürich
Die Schweizer Finanzmarktaufsicht (Finma) rügt die Credit Suisse, sie habe in ihrer Geschäftsbeziehung mit dem australischen Finanzier Lex Greensill während Jahren das Aufsichtsrecht in schwerer Weise verletzt. Die Einzelheiten des zweijährigen Verfahrens, mit dem die Behörde nun die Wiederherstellung konformer Zustände anordnet, sind teilweise hochnotpeinlich für die Bank und ihre damaligen Führungsorgane. Für die rund 1000 Greensill-Geschädigten, Investoren, die mit dem Kauf sogenannter Supply Chain Finance Funds der Credit Suisse hohe Verlust erlitten haben, könnte die behördliche Rüge aber ein wichtiges Beweisstück in deren Bemühungen um Schadenersatz werden.
Wie die Credit Suisse schon im Geschäftsbericht des vergangenen Jahres festhielt, hat eine nicht näher bezifferte Anzahl solcher Fondsanleger Zivilklagen gegen die Bank eingereicht. Wo diese Rechtsverfahren stehen und mit wem sie geführt werden, wollte die Credit Suisse am Dienstag auf Anfrage nicht bestätigen. Fakt ist, dass von den 10,02 Mrd. Dollar, welche die Fonds im März 2021, zum Zeitpunkt ihrer Schließung bzw. zu Beginn ihrer Liquidation, an finanziellen Forderungen enthielten, deren 2,64 Mrd. Dollar von der Bank bis dato nicht wieder geholt und den Anlegern zurückerstattet werden konnten. Das ist der aktuelle Stand, über den Credit Suisse ihre geschädigten Kunden monatlich informiert.
Von den offenen Forderungen entfallen rund 1,2 Mrd. Dollar auf Ansprüche gegenüber dem Firmenkonglomerat GFG Alliance des Stahlunterunternehmers Sanjeev Gupta. 690 Mill. Dollar schuldet das US-Kohlebergbauunternehmen Bluestone Resources, und 440 Mill. Dollar sind beim US-Generalunternehmer Katerra offen. Bei allen drei Schuldnern sind die Hintergründe der Zahlungsunfähigkeit verworren bis dubios. Die Credit Suisse versucht auf verschiedene Weise, einen Teil der Forderungen noch einzutreiben.
Die geschädigten Fondsinvestoren, die gegen Credit Suisse Zivilklage eingereicht haben, dürften sich durch den Finma-Entscheid bestätigt sehen. Die Bank habe die Fonds in der Verkaufsdokumentation für qualifizierte Anleger als risikoarm angepriesen, ohne selbst über das nötige Wissen und die Kontrolle zu verfügen. Stattdessen habe sich die Bank in der Auswahl und Prüfung der in die Fonds aufgenommenen Forderungen de facto auf Lex Greensill verlassen, der die in den Fonds eingesammelten Gelder aber zum Betrieb seiner eigenen Lieferketten-Finanzierungsaktivitäten verwendet hatte und somit keine unabhängige Sicht auf die in den Forderungen schlummernden Risiken besaß.
Einiges im Argen
Dass bei der Credit Suisse in Sachen Risikomanagement im Frühjahr 2021 so einiges im Argen lag, dürfte demnächst auch das bei der Finma noch schwebende Verfahren gegen die Bank im Zusammenhang mit dem damaligen 5-Mrd.-Dollar-Verlust aus einem Kreditgeschäft mit dem US-Hedgefonds Archegos feststellen. Die Finma hat der Credit Suisse verschiedene detaillierte Auflagen zur Verbesserung der Risikokontrolle gemacht, die dem Management wie eine Anfängerlektion in Sachen Bankführung vorkommen dürften. Gegen vier namentlich nicht genannte Ex-Manager führt die Bank zudem separate Enforcement-Verfahren, die bei festgestellter Fehlbarkeit mit Berufsverboten bis zu fünf Jahren enden könnten.
Wertberichtigt Seite 2