11. FINANZPLATZTAG

Benchmark-Anwender vor neuen Pflichten

Linklaters: Neue Entwicklungen genau beobachten

Benchmark-Anwender vor neuen Pflichten

amb Frankfurt – Die Rechtsanwältin Julia Bhatti von der Kanzlei Linklaters hat die Verwender von Indizes und Benchmarks dazu ermahnt, die aktuelle Entwicklung im Auge zu behalten. Hintergrund sind die Äußerungen von Aufsichtsbehörden und die europäische Regulierung. “Einige Benchmarks könnten künftig nicht mehr in ihrer jetzigen Form existieren oder zugelassen sein”, sagte Bhatti auf dem 11. Finanzmarkttag der WM Gruppe in Frankfurt. Der Grund: Nach diversen Manipulationsskandalen in der Branche hatten sich die europäischen Gesetzgeber für eine Regulierung der Referenzwerte und Indizes entschieden – mit weitreichenden Folgen für Banken, Versicherungen, Börsen und Fonds. Seit Ende Juni 2016 ist die sogenannte EU-Benchmark-Verordnung (BMR) in Kraft, vollständig anwendbar seit Anfang dieses Jahres. “Wegen des Trubels um Mifid II ist die Benchmark-Regulierung etwas in den Hintergrund geraten.” Es sei noch Bewegung in diesem Bereich. Der Libor soll Ende 2021 auslaufen, der Euribor anders berechnet werden, die Zukunft des Eonia ist unklar. Für den Libor wird im Rahmen von Arbeitsgruppen nach Alternativen gesucht. Das European Money Markets Institute (EMMI) arbeitet unterdessen daran, die Berechnung für den Euribor durch ein hybrides Verfahren an die neuen Vorgaben anzupassen. Die EU-Benchmark-Verordnung trifft Regeln über Indizes, die bei Finanzinstrumenten als Referenzwert oder zur Messung der Wertentwicklung von Fonds verwendet werden. Libor, Euribor und Eonia sind dabei nur die prominentesten Beispiele. Ziel ist es, Anleger besser zu schützen, den Kapitalmarkt transparenter und stabiler zu machen und das Vertrauen der Anleger in den Kapitalmarkt zu stärken. Manipulationen sollen in Zukunft verhindert werden.Die Verordnung unterscheidet drei Arten von Marktteilnehmern, denen Pflichten auferlegt werden: die Administratoren, die die Benchmarks bereitstellen, die Kontributoren, die notwendige Eingabedaten an die Administratoren liefern, und die Verwender, die beispielsweise ein Finanzinstrument ausgeben, das sich an die Benchmark anlehnt.