Berlin bremst bei Pflichtversicherung
wf Berlin – Die Bundesregierung steht erneuten Überlegungen für eine Zwangsversicherung gegen Elementarschäden zurückhaltend gegenüber. Dies sei “eine Frage, die sozusagen nach dem Aufräumen ansteht”, sagte Vize-Regierungssprecher Georg Streiter mit Blick auf die Hochwasserschäden an Elbe und Donau vor der Presse in Berlin. Dazu gebe es “noch keine abgeschlossene Meinung”. Zugleich erinnerte Streiter daran, dass die Debatte bereits nach dem Hochwasser 2002 geführt worden sei und zu keinem Ergebnis geführt habe. “Man wird sie sicherlich noch einmal führen, aber sie ist auch nicht einfach.” Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) hatte seinen Vorschlag von 2002 zu einer flächendeckenden Elementarschadenversicherung wieder ins Gespräch gebracht. Die Prämien sollen nach Risikoklassen gestaffelt werden, um Anreize für eigene Vorsorge zu geben. Schäden jenseits der Summe von 8 Mrd. Euro soll nach dem Modell der Staat übernehmen.Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) lehnt eine Pflichtversicherung gegen Naturkatastrophen als untauglich ab. Diese löse die eigentlichen Probleme nicht. Die Pflichtversicherung nehme jeglichen Anreiz für bauliche Schutzmaßnahmen, argumentiert der GDV. Zudem gebe es verfassungsrechtliche Bedenken: Eine Pflichtversicherung diene dem Schutz Dritter, nicht des eigenen Vermögens. Das DIW beklagte indessen das Problem des “moral hazard”. Statt sich zu versichern setzen die potenziell zu Schaden Kommenden darauf, dass der Staat im Notfall einspringt. Bund und Länder haben sich für die aktuellen Hochwasserschäden auf einen Notfallfonds von 8 Mrd. Euro geeinigt.