Berlin kritisiert EU-Verbot von Broker-Gebühren
Reuters/BZ Frankfurt
Deutschland distanziert sich von den Vorschlägen der EU-Kommission für ein EU-Verbot einer zentralen Vergütungsmethode für Online-Broker. Das Verbot könne weder auf hinreichende Analysen noch auf eine Auswirkungsstudie der Kommission oder der europäischen Finanzmarktaufsicht ESMA gestützt werden, teilte das Bundesfinanzministerium am Donnerstag auf Anfrage mit. Bei dem sogenannten „Payment for Orderflow“ (PFOF) handelt es sich um Zahlungen, die Neobroker von den Handelsplätzen erhalten, an die sie ihre Kundenaufträge weitervermitteln. Diese sind häufig auf Kleinanleger spezialisiert. EU-Finanzmarktkommissarin Mairead McGuinness hatte im Herbst Kommissionsvorschläge vorgestellt, nach denen diese Vergütungspraxis in der EU untersagt werden soll. Unter anderem wird am PFOF-Modell bemängelt, dass die Orders womöglich dahin gehen, wo es die höchsten Zahlungen für die Broker gibt, und nicht dahin, wo es die besten Kurse für die Kunden gibt.
Bereits im Dezember hatte der damalige Finanzstaatssekretär Jörg Kukies, der heutige Wirtschaftsberater von Bundeskanzler Olaf Scholz, in Brüssel angemerkt, dass etwaige Kostennachteile für Anleger bisher nicht belegt seien. Bestehende Marktpraktiken und Handelsstrukturen sowie Kleinanleger-Interessen würden nicht hinreichend berücksichtigt, erklärte nun das Finanzministerium. Es gebe bereits Regeln zur Vermeidung von Interessenkonflikten und zur bestmöglichen Ausführung von Kundenaufträgen.
Scalable platziert Studie
Eine neue Studie heizte unterdessen die Diskussion um die Verbotspläne der EU-Kommission weiter an. Die am Donnerstag veröffentlichte Untersuchung der Investmentplattform Scalable Capital kam zu dem Ergebnis, dass die Gesamtkosten an Retail-Börsen meist geringer für Kleinanleger sind als an etablierten Handelsplätzen. „Payment for Orderflow macht den Handel für Privatanleger günstiger“, erklärte Erik Podzuweit, Mitgründer und Co-Vorstandschef von Scalable Capital. Im Vergleich zu Handelsplätzen wie Xetra oder der Frankfurter Börse gelte für Retail-Börsen: „Der Preis ist gleich oder oft sogar besser und unter Einbeziehung aller Nebenkosten konkurrenzlos gut.“ Die Analyse konzentrierte sich auf 150 stark gehandelte Wertpapiere.