Berlin schafft Klarheit für Fonds

Reform von zwölf Finanzmarktgesetzen betrifft auch Kapitalanlagengesetzbuch

Berlin schafft Klarheit für Fonds

wf Berlin – Die von der Fondsbranche ersehnte Klärung offener Punkte im neuen Kapitalanlagengesetzbuch (KAGB) rückt näher. Der Bundestag debattiert am 8. Mai ein umfangreiches, wenngleich technisches Paket zur Novelle von zwölf Finanzmarktgesetzen. Die abschließende Beratung dieses Omnibus-Gesetzes ist für Anfang Juni geplant. Damit bleibt Zeit, die Novelle vor der Sommerpause durch den Bundesrat zu bringen.Echte Neuerungen in diesem “Finanzmarktanpassungsgesetz” betreffen vor allem die Fondsbranche. Der Regierungsentwurf aus dem Bundesfinanzministerium bringt die lang erwartete Definition von offenen und geschlossenen Fonds im KAGB. Die unklare Lage hatte bislang die Auflage neuer Fonds behindert und auch Investoren gebremst. Die neue deutsche Regelung folgt der Delegierten Verordnung der EU-Kommission. Danach sollen laut Berliner Entwurf als geschlossene Alternative Investmentfonds (AIF) grundsätzlich nur noch solche Fonds gelten, bei denen keine Rücknahme der Anteile vor Beginn der Liquidations- oder Auslaufphase möglich ist. Die Verordnung dürfte im Juli in Kraft treten. Das KAGB hat im Zuge der Umsetzung der AIFM-Richtlinie das Investmentgesetz ersetzt. Es erfasst alle Fondsarten.Mit der neuen Abgrenzung kommt es zu einem Paradigmenwechsel im KAGB. Eine Vielzahl von Fonds, die bisher als “geschlossen” galten, wird künftig als “offen” eingestuft. Daraus folgen neue Anforderungen an das Risiko- und Liquiditätsmanagement. Nicht enthalten sind in dem Omnibus allerdings steuerrechtliche Regelungen und die Anpassung der Anlageverordnung, auf die die Branche ebenfalls wartet. Auch dort ist die AIFM-Umsetzung noch nicht nachvollzogen, was sich als weiterer Hemmschuh im Geschäft erweist. Klargestellt wird mit der Novelle aber, dass sich der EU-Pass für Verwalter von AIFs auch auf Dienst- und Nebendienstleistungen im Sinne der – bald in Kraft tretenden – EU-Richtlinie bezieht. “Goldplating korrigieren”Weitere Änderungen betreffen das Kreditwesengesetz (KWG). Während der Regierungsentwurf Anpassung an EU-Recht vorsieht, dringt die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) darauf, das “Goldplating” von EU-Recht zu korrigieren. Die Beschränkungen bei der branchenunabhängigen Zahl von Aufsichtsratsmandaten auf grundsätzlich vier und für Vorstandsmitglieder von Instituten auf zwei solle – wie im EU-Recht vorgesehen – nur für Mandatsträger in Instituten von erheblicher Bedeutung gelten. Seit der jüngsten Novelle gelte dies aber für alle Mandatsträger.Mehr Einfluss bekommt mit der Novelle das Bundesjustizministerium (BMJ). Im 17-köpfigen Verwaltungsrat der Aufsichtsbehörde BaFin wird es künftig einen zweiten Sitz haben, nachdem die Zuständigkeit für Verbraucherschutz vom Bundeslandwirtschaftsministerium dorthin übergegangen ist. Zudem übernimmt das BMJ aus demselben Grund den einzigen Sitz der Bundesregierung im zwölfköpfigen Verbraucherbeirat der BaFin.Weitere Punkte in der Novelle korrigieren handwerkliche Fehler in der Gesetzgebung der alten Legislaturperiode. Im Zug der AIFM- und der CDR IV-Umsetzung waren eine Reihe von Verweisen auf andere Gesetze vergessen, Passagen versehentlich gestrichen oder überschrieben worden. Dies wird nun repariert.