IM GESPRÄCH: THOMAS MANN (CDU)

"Betriebsrenten nicht unter Solvency"

Berichterstatter im EU-Parlament kritisiert den Kurs der Kommission bei der betrieblichen Altersvorsorge

"Betriebsrenten nicht unter Solvency"

Die zuständigen Ausschüsse des EU-Parlaments haben in den vergangenen Tagen den Kapiteln eines Initiativberichts über betriebliche Altersvorsorge und Renten zugestimmt. Denn die EU-Kommission hat angekündigt, bald die einschlägige EU-Richtlinie (IORP) zu überarbeiten – und die Parlamentarier wollen durch Positionierung den Vorschlag der Behörde frühzeitig beeinflussen.fed Brüssel – Europaabgeordnete aller großen Fraktionen fürchten, dass das freiwillige Betriebsrentensystem durch Korrekturen an EU-Regeln in Frage gestellt werden könnte. “Das EU-Parlament will mit seinem Initiativbericht vorbeugen, dass die EU-Kommission bei ihrer EU-Richtlinie über betriebliche Altersvorsorge – also der IORP-Richtlinie – Regeln für Betriebsrenten schafft, die letztlich dazu führen, dass Betriebsrenten nicht mehr angeboten werden”, erklärt Thomas Mann (CDU). Er ist Berichterstatter für den Initiativbericht des EU-Parlaments zum Weißbuch Renten im Wirtschafts- und Währungsausschuss – und in dieser Funktion federführend mit Europas Regeln für die zweite Säule der Altersvorsorge zuständig.Als zentraler Streitpunkt der IORP-Novelle zeichnet sich die Frage nach dem aufsichtsrechtlichen Regime ab. Aus der Versicherungsbranche gibt es die Forderung, Betriebsrenten Solvency II zu unterwerfen. Das EU-Parlament lehnt dies ab. “Betriebsrenten kann man nicht einfach vergleichen mit gewöhnlichen Bank- oder Versicherungsprodukten, bei denen die Risiken vorsorglich durch Kapital abgeschirmt werden müssen”, sagt Mann. Er verweist auf Erfahrungen der vergangenen Krisenjahre: “Die Pensionssicherungsvereine haben den Stresstest bereits erfolgreich bestanden.”Diesem Standpunkt hätten sich mittlerweile “sogar Liberale angeschlossen, die zunächst auf die Vergleichbarkeit von Versicherungsprodukten pochten”. Auch hätten sich die großen Verbände sowohl von Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern klar dagegen ausgesprochen, die Solvency-II-Vorgaben auf Betriebsrenten anzuwenden. In Deutschland, und zwar im Bundestag und im Bundesrat, werde diese Position schließlich ebenfalls unterstützt. “Kurz und gut: Es ist sehr wahrscheinlich, dass Betriebsrenten nicht Solvency II unterworfen werden”, fasst Mann den Stand der Diskussion zusammen.Er hofft nun, dass das Europäische Parlament im Mai mit dem Thema ins Plenum gehen wird. ” Damit setzen wir schon einmal eine Marke. Die EU-Kommission weiß dann für ihre Planungen des IORP-Vorschlags, was das EU-Parlament will und was nicht”, unterstreicht der Hesse.Ihm und seinen Mitstreitern geht es im Initiativbericht gleichwohl nicht allein um die Frage der aufsichtsrechtlichen Kapitalvorgaben, sondern auch um die Übertragbarkeit von Betriebsrenten beim Wechsel des Arbeitgebers. “Die EU-Kommission will seit Jahren die Regeln über die Portabilität von Betriebsrenten so verschärfen, dass die Aufwendungen für die Unternehmen steigen”, meint Mann: “Wenn aber die Betriebsrente verkompliziert und teurer gemacht wird, besteht die Gefahr, dass sie irgendwann nicht mehr angeboten wird.” Auf die Frage, was die EU-Behörde denn umtreibe, dass sie dem Thema Portabilität solchen Stellenwert einräume, hat er zumindest eine Vermutung: “Wenn die EU-Kommission Betriebstreue hört, dann stellen sich bei ihr alle Nackenhaare hoch, weil sie sofort denkt: Das geht gegen die Mobilität.”