BGH kassiert Urteil gegen Kämmerin
igo Stuttgart – Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil gegen die frühere Pforzheimer Oberbürgermeisterin Christel Augenstein (FDP) und ihre Kämmerin wegen riskanter Derivategeschäfte aufgehoben. Sie waren vom Landgericht Mannheim zu Bewährungsstrafen wegen Untreue verurteilt worden, da ihr Verstoß gegen kommunalrechtliche Haushaltsgrundsätze zu Vermögensnachteilen für die Stadt Pforzheim führte (vgl. BZ vom 22.11.2017). Nun wies der BGH den Fall an eine andere Kammer des Gerichts zurück.Beide Frauen hatten Revision eingelegt. Ihre Verteidiger hatten auf Freispruch plädiert. Dem BGH zufolge gibt es am objektiven Tatgeschehen keine Zweifel. Dass der Stadt daraus ein finanzieller Schaden entstanden sei, halte jedoch einer sachlich-rechtlichen Nachprüfung nicht stand. Angesichts der schlechten finanziellen Ausgangslage der Stadt und der komplexen Struktur der Geschäfte müssten mögliche Vermögensschäden neu festgestellt und gegebenenfalls beziffert werden.