Börsenregulierung steht im Feuer
dpa-afx Brüssel – Die EU fordert die Schweiz unter Androhung von Konsequenzen auf, dem neuen Rahmenabkommen zu den bestehenden und künftigen Beziehungen zuzustimmen. Die Unterzeichnung des in jahrelangen Gesprächen ausverhandelten Textes sei für die EU “eine Voraussetzung für den Abschluss künftiger Abkommen über die Teilnahme der Schweiz am EU-Binnenmarkt”, heißt es in einer am Dienstag bei einem Ministertreffen verabschiedeten Erklärung.Zudem sei sie ein “wichtiger Aspekt bei der Entscheidung über weitere Fortschritte auf dem Weg zu einem für beide Seiten vorteilhaften Marktzugang”. Damit spielt die EU darauf an, dass sie künftig die Schweizer Börsenregulierung nicht mehr als gleichwertig anerkennen könnte. Die Schweizer Regierung hatte am 7. Dezember angekündigt, das bereits ausgehandelte Rahmenabkommen vorerst nicht verabschieden zu lassen. Stattdessen wolle man noch einmal mit allen Betroffenen reden. Über die Unterzeichnung soll jetzt erst im Frühjahr entschieden werden. Das Rahmenabkommen soll eine einheitlichere und effizientere Anwendung bestehender und zukünftiger Verträge im Marktzugangsbereich gewährleisten. Für die EU geht es vor allem darum, dass die Schweiz in bestimmten Bereichen EU-Regeländerungen übernimmt und sich an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs hält. Für Vertragsstreitigkeiten soll ein Schiedsgericht aufgebaut werden, das zu gleichen Teilen aus Richtern der EU und der Schweiz besteht.Gegner des Abkommens in der Schweiz kritisieren inakzeptable neue Auflagen der EU für die Teilhabe am EU-Binnenmarkt. So forderte die EU beispielsweise, eine Regelung aufzuweichen, die ausländische Unternehmen zwingt, sich acht Tage vor der Ausführung eines Auftrags in der Schweiz anzumelden. Der deutsche Europastaatsminister Michael Roth (SPD) rief in Brüssel zu einer Verständigung auf. “Möglichst enge Beziehungen der Schweiz zum EU-Binnenmarkt sind für uns von herausragendem Interesse”, sagte er. Es sei nun die “konstruktive Bereitschaft beider Seiten erforderlich”.