Brexit als Problem für Arbeitnehmer
tl Frankfurt – Ein ungeordneter Austritt Großbritanniens aus der EU könnte britische Banken mit Töchtern in Deutschland hart treffen. Dies gilt nach Ansicht des Arbeitsrechtlers Hans-Peter Löw zumindest für von der Mutter entsandte Arbeitnehmer. “Es ist aus unserer Sicht unklar, ob ein in Großbritannien Ansässiger nach dem Brexit so einfach hier arbeiten kann”, sagte der Partner der Anwaltssozietät Allen & Overy bei einem Pressegespräch in Frankfurt. Hier müsste der Gesetzgeber Klarheit schaffen. Anders sei dies aber bei entsandten Vorständen und Geschäftsführern, da diese hierzulande mangels Arbeitnehmerstatus keine Arbeitserlaubnis, sondern nur ein einfacher zu erhaltendes Geschäftsvisum bräuchten.—– Bericht Seite 3