Brüssel bessert die Zentralverwahrer-Regeln nach
ahe Brüssel
Die EU-Kommission hat Änderungen an der 2014 eingeführten Zentralverwahrer-Verordnung vorgeschlagen, um die Wertpapierabwicklung in der EU effizienter, einfacher und verhältnismäßiger zu gestalten. Zudem sollen die Möglichkeiten von Zentralverwahrern für grenzüberschreitende Dienstleistungen verbessert werden.
Zu den Vorschlägen, welche die Brüsseler Behörde am Mittwoch veröffentlichte, gehören einfachere Verfahren rund um den „Europäischen Pass“. Zentralverwahrer sollen leichter mit nur einer Lizenz in der gesamten EU tätig werden können. Teure Doppelverfahren werden demnach abgeschafft. Zugleich soll es eine bessere Zusammenarbeit zwischen den Aufsichtsbehörden geben. Für bestimmte Zentralverwahrer werden Kollegien vorgeschrieben werden, um die Aufsicht konsequenter und stimmiger zu machen, wie die Kommission ankündigte.
Angepasst werden auch die Bedingungen, unter denen Zentralverwahrer Zugang zu Bankdienstleistungen haben, damit sie Dienste für ein breiteres Währungsspektrum anbieten können. Und auch die Regeln zur Abwicklungsdisziplin werden in einigen Punkten geändert, unter anderem in Bezug auf die Anwendbarkeit des vorgeschriebenen Eindeckungsvorgangs. Schließlich will die EU auch die Aufsicht über Zentralverwahrer aus Drittstaaten – wie auch Großbritannien – über verschärfte Informationspflichten verbessern.
Nach Angaben der Kommission wurde 2019 über Zentralverwahrer in der EU ein Geschäftsvolumen von rund 1120 Bill. Euro abgewickelt. Die vorgeschlagenen Nachbesserungen, die auch die europäische Kapitalmarktunion voranbringen sollen, müssen noch vom EU-Parlament und den Mitgliedstaaten bestätigt werden.
Der deutsche Fondsverband BVI lobte, dass die Kommission die Forderung aufgegriffen habe, in einem ersten Schritt Strafgebühren für zu spät abgewickelte Wertpapiergeschäfte am Markt wirken zu lassen, bevor die Marktteilnehmer verpflichtet werden könnten, einen Buy-in zu initiieren. Sollte sich die Disziplin bei der Lieferung und Bezahlung von Wertpapieren nicht erhöhen, setzt sich der BVI nach Angaben eines Sprechers dafür ein, den Handelsparteien ein optionales Recht einzuräumen, auf bilateraler Basis verpflichtende Eindeckungsgeschäfte durchzuführen. Die mögliche Pflicht zur Anbindung der Marktteilnehmer an einen Buy-in-Agenten sollte Brüssel fallenlassen, so der Sprecher. „Eine dauerhafte Direktanbindung stellt vor allem für Assetmanager eine übermäßige Kostenbelastung dar.“
Die EU-Kommission geht dagegen davon aus, dass die Nachbesserungen die Kosten für Zentralverwahrer, Marktteilnehmer, Anleger und Emittenten senken werden.