Wertpapierhandel

Brüssel schlägt Verkürzung der Abwicklungsfrist auf T+1 ab Oktober 2027 vor

Die EU-Kommission will die Verkürzung der Abwicklungsdauer von Wertpapiergeschäfte gesetzlich festzurren.

Brüssel schlägt Verkürzung der Abwicklungsfrist auf T+1 ab Oktober 2027 vor

Brüssel schlägt T+1
ab Oktober 2027 vor

fed Frankfurt

Lange wurde darüber in der Branche und mit den Aufsichtsbehörden diskutiert, nun will die EU-Kommission die Verkürzung der Abwicklungsfristen für Wertpapiergeschäfte gesetzlich festzurren. Die EU-Behörde schlägt vor, dass ab 11. Oktober 2027 eine Höchstdauer für die Wertpapierabwicklung von T+1, also spätestens ein Tag nach dem Handel, gelten soll.

EU-Parlament und Rat müssen dem Vorschlag noch zustimmen. Das dürfte aber vergleichsweise zügig geschehen, da sich Marktteilnehmer bereits seit längerer Zeit darüber einig sind, dass ein Termin im Herbst des übernächsten Jahres genug Zeit zur Vorbereitung lässt und andererseits die Phase der Inkongruenz zwischen den Vorgaben in den USA und in der EU nicht unnötig in die Länge zieht.

Ziel der Verkürzung der Frist ist es einerseits, die Widerstandsfähigkeit der EU-Kapitalmärkte zu erhöhen. Denn mit einer kürzeren Abwicklungsdauer sinken auch die Risiken einer Nichterfüllung. Zudem werden Barmittel oder Wertpapiere, die als Sicherheiten eingesetzt werden, weniger lang gebraucht. Schließlich dürfte der Übergang auf ein T+1-Regime eine stärkere Automatisierung der Nachhandelsprozesse erforderlich machen, was zu effizienteren Prozessen führen dürfte.

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